Tarifausschuss empfiehlt Allgemeinverbindlichkeit im Friseurhandwerk – Entgeltsteigerungen bis zu 29 Prozent

Der Tarifausschuss des Landes Baden-Württemberg hat heute dem Wirtschaftsministerium einstimmig empfohlen, die neu verhandelten Tarifverträge für das Friseurhandwerk ab 1. September 2023 für allgemeinverbindlich zu erklären. Der Ausschuss folgte damit dem gemeinsamen Antrag von ver.di Baden-Württemberg und dem zuständigen Arbeitgeberverband Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg.

Damit müssen nach der formalen Erklärung durch das Ministerium weiterhin alle Friseurbetriebe in Baden-Württemberg ihre Beschäftigten nach Tarifvertrag bezahlen. Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Vor fünf Jahren mussten wir für die Allgemeinverbindlichkeit noch eine Menge Überzeugungsarbeit beim baden-württembergischen Arbeitgeberverband leisten. Obwohl auch damals die betroffenen Arbeitgeber im Friseurhandwerk mitbeantragt hatten. Gut, dass alle inzwischen verstanden haben, dass die Allgemeinverbindlichkeit eine win-win-Situation für Beschäftigte und Unternehmen bringt. Die nun für alle verbindlich höheren Gehälter können der Branche auch helfen, die durch Corona bei Personal und Nachwuchs gerissene Lücke ein Stück weit zu schließen.“

Für den Tarifvertrag, der bereits im April abgeschlossen wurde, ist heute vom Ausschuss die Empfehlung für die Allgemeinverbindlichkeit ab 1. September 2023 ausgesprochen worden. Damit steigt das niedrigste Einstiegsgehalt sofort auf 12,80 Euro die Stunde, in zwölf Monaten auf 13,30 Euro. In der höchsten Entgeltgruppe wachsen die Stundenlöhne auf 20 Euro und ab September 2024 auf 20,80 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von insgesamt 29 Prozent. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31. August 2025.

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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