Vor dem Landesarbeitsgericht wurde heute Nachmittag in zweiter Instanz über den Streik bei der Klinik-Technik Gesellschaft am Universitätsklinikum Heidelberg GmbH (KTG) verhandelt. Bei der KTG handelt es sich um eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Uniklinikums Heidelberg. ver.di Baden-Württemberg hatte vorgebracht, dass auch ein Bestreiken des Automatischen Warentransportsystems mit dem Streikrecht vereinbar ist.
Dies hatte der Arbeitgeber bestritten, per einstweiligen Verfügungen mehrfach verhindert und Verfahren in erster Instanz gewonnen. Dagegen ist ver.di in Berufung gegangen, die heute verhandelt wurde. Das Gericht hat entschieden, dass ein Bestreiken des Systems außerhalb einer Kernzeit zulässig ist. In der Kernzeit zwischen sieben und 17 Uhr ist eine Notbesetzung erforderlich. Das generelle Streikverbot für die Anlage ist damit aufgehoben. Der Streik wird ab morgen bis Freitag bei der KTG stattfinden. ver.di will die Tarifflucht der Uniklinik-Tochter beenden. Deshalb haben die Beschäftigten der KTG den Betrieb in den letzten Monaten an insgesamt 16 Tagen bestreikt – bisher mit Ausnahme des automatischen Warentransports.
Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Dass Beschäftigte, die täglich für eine landeseigene Uniklinik sicherheits- und versorgungsrelevante Arbeiten erbringen, für tarifliche Bezahlung in den Arbeitskampf gehen müssen, ist ein Armutszeugnis für das selbsternannte Musterland für gute Arbeit. Der wiederholte Versuch des Arbeitgebers, ihr Streikrecht vor Gericht erheblich einzuschränken, hat den Konflikt weiter verschärft. Gut, dass mit dem heutigen Urteil das generelle Streikverbot an der Warentransportanlage gefallen ist. Wir werden ab morgen den Streik für tarifliche Bezahlung unter Berücksichtigung der im Urteil genannten Voraussetzungen fortsetzen. Jetzt mit deutlich mehr Kraft. Bis es am Verhandlungstisch zu einem Ende der Tarifflucht kommt.“
Der Arbeitgeber hatte sich gerichtlich dagegen gewehrt, dass ver.di auch zu einem Bestreiken des Warentransportsystems der Uniklinik aufruft, und eine Notdienstvereinbarung per einstweiliger Verfügung erzwungen, die diesen Bereich von Arbeitsniederlegungen ausnimmt. Behauptet wurde, dass bei einem Bestreiken der Anlage eine sichere Notversorgung der Patient:innen nicht mehr gewährleistest sei. ver.di hatte dieses Argument zurückgewiesen, da die Versorgungssicherheit der Patient:innen auch auf anderem Wege sichergestellt werden könne.
PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg