Die Mindestlohnkommission hat gegen die Stimmen der Gewerkschaften entschieden, dass der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.2024 auf 12,41 Euro und zum 1.1.2025 auf 12,82 Euro steigen wird.
Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Das ist ein Schlag ins Gesicht aller hart arbeitenden Menschen am untersten Einkommensrand. Von so niedrigen Löhnen kann niemand im reichen und teuren Baden-Württemberg leben. Dass die Arbeitgeber in der Kommission die Inflationskrise komplett negieren, ist einfach nur zynisch. Ab 2025 verstoßen wir damit sogar gegen dann geltendes Recht. Ein echtes Armutszeugnis für unser Land.“
Spätestens bis Ende 2024 muss die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, wonach die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen sollen. Dies würde einem Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprechen.
PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg