Bereits beim letzten Warnstreik am 27. März 2023 der evg hat derbundeseigene Konzern seiner Hausgewerkschaft unter die Arme gegriffen. Im März und mit dem erneuten prinzipiellen und aus dem Bahntower angeordneten Ausfall des gesamten Eisenbahnverkehrs im Nah-,Fern- und Güterverkehr am 21. April 2023 wird wirksam der Öffentlichkeit suggeriert, wie machtvoll doch die imaginäre Interessenvertretung ist. Genau das Gegenteil ist jedoch der Fall.
Ohne das Wirken der Deutschen Bahn AG und der angeordneten Ausfälle ist keineswegs mit einem flächendeckenden Ausfall des Eisenbahnverkehrs zu rechnen. Seit der Öffnung der GDL für alle direkten Eisenbahner Verantwortung zu übernehmen haben etliche Kolleginnen und Kollegen aus den neuen Berufen den Weg in die aktuell in Friedenspflicht befindliche GDL gefunden. Eine Aufrechterhaltung eines Grundangebotes – wie es im Übrigen in der Vergangenheit bei Arbeitskämpfen der GDL immer angeboten wurde – wäre mit Kolleginnen und Kollegen ohne gewerkschaftlichen Hintergrund und Mitgliedern der GDL sicher möglich gewesen.
Ohne auf die Bedürfnisse ihrer Kunden einzugehen, verschleiert mit dieser erneuten Aktion der steuergeldfinanzierte Konzern die Schwächen seiner treuen Hausgewerkschaft evg.
Auch die „streikenden“ Mitglieder der evg profitieren natürlich von dieser Aktion. Durch den vom Arbeitgeber verordneten „Ausfall der Arbeit“ ist die aktive Teilnahme am Arbeitskampf gar nicht mehr erforderlich und der streikbedingte Entgeltabzug findet nicht statt. Die Teilnahme am „Streik“ wird somit zur Teilnahme an einer Demo in der Freizeit. Wie bei der Feststellung der Mehrheiten in den Betrieben
agiert die DB AG auch in dieser Hinsicht tendenziös im Sinne seines treuen Schoßhündchens.
PM Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer