Der Verwaltungsgerichtshof setzt die Satzung der Stadt Nagold zum verkaufsoffenen Sonntag am 1. Mai 2022 außer Kraft. Somit darf der Einzelhandel nicht am Maifeiertag die Geschäfte öffnen.
Dies hatte die Gewerkschaft ver.di in einem Eilverfahren beim VGH beantragt und gestern Recht bekommen. Der VGH folgte damit der Begründung der Gewerkschaft ver.di, dass der verkaufsoffene Sonntag und das damit von der Stadt verknüpfte Event nicht die erforderliche rechtliche Gewichtung hat. Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Die Stadt Nagold wollte gegen alle Widerstände ausgerechnet am 1. Mai, dem Feiertag der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einen verkaufsoffenen Sonntag erzwingen. Gut, dass sie jetzt vom VGH die Quittung für diese Provokation erhalten hat. Wir freuen uns, dass am Sonntag nun in Nagold wie im Rest des Landes der Tag der Arbeit so begangen werden kann, wie es sich gehört: Als Feiertag.“ Eine Anfrage bei ver.di im Vorfeld hätte diese Niederlage der Stadt Nagold verhindern können, so Thorsten Dossow, ver.di Geschäftsführer in Mittelbaden-Nordschwarzwald. Von Seiten der Gewerkschaft ist man grundsätzlich bereit in einem Gespräch mit der Stadt die Möglichkeiten für zukünftige verkaufsoffene Sonntage zu besprechen. Klar ist nun: in Nagold wird kein Geschäft aufhaben und die Gewerkschaften laden daher die Bürgerinnen und Bürger zum Maifeiertag ab 11:00 Uhr am Naturfreundehaus ein.
PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg