Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS ist ein Fördermittel der Agentur für Arbeit. Viele, die bereits einmal von Arbeitslosigkeit betroffen waren, kennen dieses Instrument zum Zwecke der beruflichen Reintegration. Die wichtigsten Informationen zum Vermittlungsgutschein, wie man ihn erhält und einsetzen kann im Überblick:
Was ist der Vermittlungsgutschein?
Der Vermittlungsgutschein kann gegen „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ eingetauscht werden. Einlösbar ist er bei sogenannten Maßnahmeträgern, kurz MAT. Er kann beispielsweise für Weiterbildungen genutzt werden, in denen neue berufliche Kenntnisse vermittelt werden. Aber auch ein Bewerbungscoaching oder eine private Arbeitsvermittlung werden mit dem Vermittlungsgutschein gefördert. Die gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen bilden die Sozialgesetzbücher II, III und IX. Der Vermittlungsgutschein ist quasi die schriftliche Bestätigung für den Maßnahmeträger, dass die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten für die Maßnahme trägt.
Informationen rund um Maßnahmen
Unter dem Wort Maßnahme versteht die Agentur für Arbeit Schulungen und Weiterbildungen sowie andere Angebote wie das Bewerbungscoaching, welche die Chancen des Arbeitssuchenden in den Bewerbungsverfahren erhöhen sollen. Eine Maßnahme kann aber auch Unterricht für die Erlangung eines Hauptschulabschlusses bedeuten oder eine Umschulung für den Wechsel in einen anderen Beruf. Maßnahmeträger sind in der Regel von der Agentur für Arbeit zertifiziert. Vor Beginn einer Maßnahme muss die Agentur für Arbeit über den Inhalt der Weiterbildung oder des Coachings informiert werden.
Voraussetzungen für den Vermittlungsgutschein
Ist man arbeitssuchend, weil vielleicht die aktuelle Stelle nur befristet ist oder man bereits eine Kündigung erhalten hat, oder man ist bereits direkt von Arbeitslosigkeit betroffen, stehen die Chancen gut, den Vermittlungsgutschein zu erhalten. In den meisten Fällen ist der Vermittlungsgutschein aber eine Ermessensleistung, das bedeutet, man hat keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Hat man jedoch das Ziel, seinen Schulabschluss nachzuholen, lohnt es sich prüfen zu lassen, ob ein Rechtsanspruch auf die Hilfeleistung besteht. Für alle Interessierten gilt gleichermaßen, dass zuerst die Arbeitssuche oder die Arbeitslosigkeit bei der Behörde angezeigt werden muss. In der Regel erhält man dann einen persönlichen Beratungstermin beim Arbeitsvermittler. Dieser entscheidet, ob die Förderung mit dem Vermittlungsgutschein auf dem Weg zu einem neuen Arbeitsplatz Sinn macht und welche Maßnahmen infrage kommen. Wird die Unterstützung bewilligt, erhält man hier direkt den Vermittlungsgutschein.
Wie sieht der Gutschein aus?
In dem Vermittlungsgutschein ist im Briefkopf vermerkt, wer der Förderer der Maßnahme ist. Das kann entweder die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter sein. Außerdem findet sich hier noch der Name der Person, für welche der Gutschein ausgestellt worden ist und welche Rechtsgrundlage dem Gutschein zugrunde liegt. Unter der Förderzusicherung ist dann ebenfalls zu sehen, welches Maßnahmenziel erreicht werden soll. Das kann zum Beispiel die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein. Außerdem erkennt man auf einen Blick die Gültigkeit des Gutscheins und wie lange die Maßnahme höchstens dauern darf. Unter der Rubrik Beschränkungen wird oft die Region eingetragen, in der man den Gutschein einlösen soll. Das kann das ganze Bundesgebiet sein, oder auch nur die Stadt, in der man lebt. Ebenso findet man hier den geldlichen Gegenwert für den Gutschein sowie die Zahlungsvoraussetzungen.
Einlösung des Gutscheins
Hat man von seinem Ansprechpartner beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit den Vermittlungsgutschein erhalten, stellt sich natürlich die Frage, wie und wo man diesen einlösen kann. Dies ist relativ einfach. Mit dem Zugang zum Internet kann man nach kurzer Recherche viele Bildungsträger finden, die geeignete Maßnahmen anbieten. Die Agentur für Arbeit hat dazu eigene Weiterbildungspartner gelistet. Hier kann man direkt nach dem Maßnahme-Ziel selektieren. So werden nur wirklich relevante Ergebnisse angezeigt. Nach der Kontaktaufnahme mit dem Maßnahmeträger erhält die Förderstelle ein Angebot zugesandt. Danach erfolgt hoffentlich die abschließende Bewilligung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Erweiterte Kostenerstattung
Oft entstehen einem neben den Kosten für die eigentliche Maßnahme noch andere Aufwendungen. Dazu können Ausgaben für die Anfahrt, Übernachtung, Verpflegung und Kinderbetreuung gehören. Aber auch für die Maßnahme erforderliche Lehrmittel, wie beispielsweise Fachlektüre können schnell ins Geld gehen. Vor Antritt der Maßnahme kann man jedoch mit seinem Ansprechpartner abklären, ob auch diese Kosten erstattbar sind. Auch die Höhe sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden.
AVGS-Coachings
Mögliche Coachings sollen dem Teilnehmer bei der Ausarbeitung von beruflichen Zielen sowie der Ausarbeitung einer Strategie zum Erreichen der Ziele helfen. Aber auch die Überarbeitung der Bewerbungsunterlagen sind hier denkbar. Weiß man nicht, wie man sich in Vorstellungsgesprächen richtig verhalten und präsentieren soll, kann auch hier ein Coaching hilfreich sein.
Was sind AVGS Weiterbildungen?
Mit dem Vermittlungsgutschein kann man sich durch eine Weiterbildung auch neue Kenntnisse für die Arbeitswelt aneignen. Das können beispielsweise Softwareschulungen, Sprachkurse, aber auch Kurse mit Wissensvermittlung für eine spezielle Berufssparte sein. Also egal, ob man aus dem BWL-Bereich, Pflegeberufen oder IT kommt, es sollte für jeden etwas Sinnvolles dabei sein.
Warum werden diese Gutscheine spendiert?
Ist jemand nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt, fehlen den Förderern zum einen Einnahmen aus der Arbeitslosenversicherung. Diese werden jedem Arbeitnehmer direkt vom Brutto abgezogen und auch der Arbeitgeber muss zusätzlich einen Teil abführen. Zum anderen benötigen Personen, die kein eigenes Einkommen haben, oft finanzielle Unterstützung, um die eigenen Lebenshaltungskosten zahlen zu können. Um diese Kosten zu vermeiden und die eigenen Einnahmen zu sichern, versucht die Agentur für Arbeit möglichst viele Menschen vor der Arbeitslosigkeit zu bewahren und Arbeitslose möglichst schnell wieder dauerhaft in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu vermitteln. Die Übernahme der Kosten ist also für die Förderer günstiger als die Aufwendungen für dauerhaft Arbeitssuchende.
Zusammengefasst haben Arbeitssuchende mit den Maßnahmen, die durch den Vermittlungsgutschein finanziert werden, bessere Chancen, einen Job zu finden. So gelingt der Sprung von der Arbeitslosigkeit zurück auf den Arbeitsmarkt. Im Idealfall kann die drohende Arbeitslosigkeit sogar abgewandt werden. Junge Menschen erhalten eine zweite Chance, ihren Schulabschluss nachzuholen oder können an der Ausbildungsreife arbeiten. Es lohnt sich also gezielt nach der Förderung zu fragen.
PM