Mehr gelebte Demokratie im Betrieb

Anlässlich des Inkrafttretens des Betriebsverfassungsgesetzes vor 50 Jahren erklären Beate Müller-Gemmeke, Berichterstatterin für Arbeitnehmer*innenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik, und Frank Bsirske, Sprecher für Arbeits- und Sozialpolitik:

Das Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetzes vor 50 Jahren war ein Meilenstein und eine wichtige Grundlage unseres heutigen Wohlstands. Es hat dazu beigetragen, individuelle Beschäftigtenrechte, gute Arbeitsbedingungen und die Interessen der Beschäftigten durchzusetzen. Die aktuelle Forschung zeigt, dass das Unternehmen und die Gesellschaft gleichermaßen profitieren, wenn Beschäftigte an wichtigen Entscheidungen beteiligt werden.

Mitbestimmung ist gelebte Demokratie in Wirtschaft und Arbeitswelt und muss weiter ausgebaut werden. Es ist ein erster Schritt, Betriebsräte zu schützen und sicherzustellen, dass Staatsanwaltschaften Ermittlungen aufnehmen, wenn Betriebsräte behindert werden. Richtig und notwendig ist es darüber hinaus, das Betriebsrätemodernisierungsgesetz zügig und wie im Koalitionsvertrag vereinbart zu evaluieren und mit den Ampel-Partnern die notwendigen Schlüsse daraus zu ziehen.

Die Mitbestimmung muss dringend weiterentwickelt werden, um die Digitalisierung und den Umbau der Industrie hin zur Klimaneutralität zu bewältigen. Auch wenn es um die verstärkte Nutzung der künstlichen Intelligenz geht, müssen Beschäftigte Mitspracherechte haben. Deshalb müssen wir ihnen für die zukünftigen Herausforderungen mehr Einflussmöglichkeiten geben.

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PM BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag

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