„Die Auskunftspflicht mag im ersten Moment einleuchtend erscheinen. Bei näherer Betrachtung entpuppt sie sich leider als Etiketten-Schwindel.“ meint Hanna Binder, stellv. ver.di Landesbezirksleiterin. Man müsse hinterfragen, so ver.di weiter, was sich durch die Auskunftspflicht überhaupt verbessert. Im Rahmen seiner Weisungsbefugnis hat der Arbeitgeber keine Möglichkeit, arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Er kann nicht geimpfte Beschäftigte weder nach Hause schicken, noch ihnen einen anderen Arbeitsbereich zuweisen. Nur die Testpflicht entfällt für Geimpfte.
„Wenn die Auskunft jedoch dazu führt, dass der Arbeitgeber Geimpften keine Tests mehr zur Verfügung stellt, dann ist die Auskunftspflicht kontraproduktiv. Zumindest auf freiwilliger Basis sollten sich auch Geimpfte noch mit vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Tests vergewissern können, denn sie können ja leider trotz Impfung den Virus übertragen.“ so Binder weiter. „Kluge Arbeitgeber bieten die Test also unabhängig vom Impfstatus unverändert für alle Beschäftigte an.“ Die größte Wirkung der Auskunftspflicht wird sein, dass der Druck auf Ungeimpfte erhöht wird. Ob der Druck die Impfbereitschaft erhöht, stellt ver.di in Frage. Nach den Erfahrungen der Gewerkschaft in den Betrieben führt mehr Druck eher zur gegenteiligen Reaktion. Gerade in den Kitas, in denen die Beschäftigten ja weiterhin ohne Maske und mit ungeimpften Kindern arbeiten, gibt es wenig Verständnis für die einseitigen Vorschriften. Richtig sei vielmehr, weiterhin mit guten Impfangeboten und viel Aufklärung zu arbeiten. Und ganz wichtig sei: wo die Arbeitgeber aktiv und gemeinsam mit den Beschäftigten gute Schutzkonzepte erarbeiten, steigt auch die Bereitschaft der Beschäftigten sich impfen zu lassen. Marin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Die Ausstattung mit Luftfiltern, gute Hygienekonzepte und ausreichend Personal für die Umsetzung. Das sind die wirklich entscheidenden Faktoren im Kampf gegen die Pandemie in den Kitas.“
PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg