Impfprioritäten für Beschäftigtengruppen noch unzureichend geregelt

ver.di Baden-Württemberg weist daraufhin, dass die Impfprioritäten für Beschäftigtengruppen mit hohem Infektionsrisiko noch unzureichend geregelt sind.

Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „An erster Stelle und mit höchster Dringlichkeit gilt das für das pädagogische Fachpersonal in Kitas und Grundschulbetreuung. Sie sind hochgefährdet, auch weil die Notbetreuung immer noch ungeregelt ist. Die Priorisierung alleine hilft ihnen nicht. Sie müssen jetzt endlich die in Aussicht gestellten Impffenster bekommen, damit sie so schnell wie möglich wenigstens die erste Impfung bekommen.“ Für die übrigen Beschäftigtengruppen, die eine Impfpriorisierung erhalten, gibt es noch erheblichen Regelungsbedarf. So sind die Beschäftigten der Arbeitsagenturen im Gegensatz zu anderen Bundessländern ausgenommen, obwohl in Baden-Württemberg durch die höchste Kurzarbeitsquote die meisten Kontakte stattfinden. Weiter fehlen beispielsweise Sparkassen- und Bankbeschäftigte mit vielen notwendigen Kundenkontakten in Präsenz oder auch weitere Bereiche des Einzelhandels. Gross: „Wir haben auch jetzt noch Zeit, die Regelungen zu überarbeiten. Es wird noch viele Wochen dauern, bis Beschäftigte ohne Impfpriorisierung Termine bekommen. Viele Wochen, in denen etliche von ihnen in ihrer täglichen Arbeit Infektionsrisiken ausgesetzt sind. Wir müssen bei der Impfpriorisierung für Beschäftigte grundsätzlich mehr nach Tätigkeiten mit vielen internen wie externen Kontakten als nach Branchen differenzieren.“

 

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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