Die beiden großen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, ver.di und GEW, haben heute zu einer Versachlichung der Debatte um das von grün-schwarz geplante Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) aufgerufen. Sie begrüßen, dass die künftige Koalition ein solches Gesetz plant. Die Sorgen von Beschäftigten, insbesondere von Polizist*innen, müssen im Gesetzgebungsverfahren selbstverständlich angehört und alle Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im Vorfeld beteiligt werden.
Erfahrungen aus anderen Bundesländern, gute und eventuell auch kritische, müssen bei der konkreten Ausgestaltung berücksichtigt werden. Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „So bunt und vielfältig unser Land ist, so schwarz und weiß ist derzeit die Debatte über dieses Gesetz. Viele Menschen erleben auch in Baden-Württemberg in ihrem Alltag leider jeden Tag Diskriminierungen. Dieses Gesetz soll sie wenigstens vor staatlicher Diskriminierung schützen, egal, wie selten diese ist. Und auf der anderen Seite brauchen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst auch mehr Schutz: vor der zunehmenden Gewalt, der sie in Jobcentern, Krankenhäusern, im Einsatz oder auf der Streife ausgesetzt sind. Und vor allem vor Überlastung durch zu wenig Personal und überlange Arbeitszeiten. Für den Schutz der Beschäftigten im öffentlichen Dienst steht nach allem was wir bisher wissen viel zu wenig im Koalitionsvertrag. Das wird aber nicht besser, indem das Antidiskriminierungsgesetz gestrichen wird.“ Monika Stein, GEW-Vorsitzende in Baden-Württemberg: „Wir streben eine offene Gesellschaft an, in der sich alle unabhängig von ihrem Geldbeutel, ihrer Herkunft, ihrem Aussehen, ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität, ihrer Gesundheit und ihrer Religion entfalten können. Dies können wir nur erreichen, wenn wir verhindern, dass Menschen aus einem dieser Gründe Diskriminierung erfahren. Diskriminierungserfahrungen sind immer schlimm, besonders massive Auswirkungen auf die Sicherheit der Menschen haben sie aber, wenn sie von staatlichen Stellen ausgehen. Aus diesem Grund begrüßen wir das geplante Antidiskriminierungsgesetz aus vollstem Herzen. Auch in den Arbeitsbereichen unserer Mitglieder treten wir für Diskriminierungsschutz der Beschäftigten und der Klient*innen ein. Das ist notwendig, weil wir auch an Bildungseinrichtungen – die häufig staatliche Institutionen sind – Diskriminierungsfreiheit nicht erreicht haben. Gleichzeitig fordern wir selbstverständlich von der neuen Landesregierung eine ausreichende Versorgung der Bereiche Bildung, Erziehung und Wissenschaft mit Stellen ohne die Finanzkeule auszupacken.“ Im Sondierungspapier von grün-schwarz heißt es: Die Verhandlungsparteien wollen eine Gesellschaft, in der sich jede und jeder unabhängig vom sozialen Hintergrund, von körperlichen Voraussetzungen, von Geschlecht und sexueller Identität, von Religion, Hautfarbe oder Herkunft selbst verwirklichen kann. Vor diesem Hintergrund streben die Verhandlungsparteien ein Antidiskriminierungsgesetz an, um Diskriminierung wirkungsvoll zu verhindern und das Vertrauen zwischen der Bürgerschaft und allen öffentlichen Stellen des Landes weiter zu stärken.
PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg