Impffenster für Kita-Beschäftigte noch im April umsetzen

ver.di als größte Interessenvertretung der Beschäftigten in Kindertagesstätten und der Grundschulbetreuung in Baden-Württemberg begrüßt, dass die Aufnahme von Impffenstern für die pädagogischen Fachkräfte inzwischen als „regelungsbedürftiger Punkt“ aufgenommen wurde. Damit würde eine der Hauptforderungen von ver.di nun umgesetzt werden.

Hansi Weber, ver.di Landesfachgruppenvorsitzende Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe: „Die pädagogischen Fachkräfte arbeiten eng mit den Kindern zusammen. Abstand halten ist im Arbeitsalltag kaum möglich – zugleich ist der Impfzugang genau so schwierig wie für andere Impfberechtigte. Impffenster ermöglichen es dieser Berufsgruppe mit einer dreifach höheren Infektionsrate rascher immunisiert zu werden und dadurch das Risiko in ihrem im Arbeitsalltag deutlich zu senken. Die Impffenster sollten unbedingt noch im April für die rund 100.000 Beschäftigten an ihrem jeweiligen Impfzentrum oder vor Ort eingerichtet werden.“ ver.di erwartet durch diese Maßnahme eine Reduzierung der Berufsunfälle im Zusammenhang mit Covid-19. Die pädagogischen Fachkräfte gehören mit den Pflegeberufen zu den meistbetroffenen Berufsgruppen. Bis zur Immunisierung sollten vulnerable Beschäftigte weiterhin nicht in Bereichen der Einrichtungen eingesetzt werden, in denen ein hohes Risiko der Infektion besteht. ver.di kritisiert, dass zwei zentrale Forderungen der Gewerkschaft, eine Regelung der Gruppengrößen in Abhängigkeit von der Inzidenz sowie Vorgaben für die Notbetreuung, auch mit der Umsetzung der bundesweiten Vorgaben zur Notbremse unzureichend umgesetzt werden. Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Das Infektionsgeschehen gebietet mindestens einen Gleichklang der Regelungen in Kitas und Schulen. Davon sind wir immer noch meilenweit entfernt. Würden die Schulregeln gelten, müssten die Gruppengrößen in den Kitas bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 auf 50 Prozent reduziert werden. Bei einer Inzidenz von über 200 dürfte die Notbetreuung nur noch für absolute Ausnahmen erlaubt werden.“ Die derzeitige Regelung erlaubt eine vollständige Öffnung von Kitas und Grundschulbetreuung bis zu einer Inzidenz von 200. Die Notbetreuung in Regionen die über 200 liegen ist immer noch ungeregelt. Damit sind auch Belegungen von 80 Prozent oder sogar mehr möglich. „Ein ausreichender Gesundheitsschutz kann so für Kinder und Beschäftigte nicht mehr verantwortlich umgesetzt werden“, so Binder.

 

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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