Viele Bewilligungen für Kurzarbeitergeld aus dem ersten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 liefen zum 28. Februar 2021 aus. Für die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist in diesen Fällen eine neue Anzeige bei der örtlichen Arbeitsagentur erforderlich.
Gerade Unternehmen, die aktuell noch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit haben, sollten den Bewilligungszeitraum ihrer letzten Anzeige im Blick behalten. Ist dieser zum 28.02.2021 abgelaufen, ist eine weitere Gewährung auf Antrag darüber hinaus möglich. Wurde Kurzarbeit bis 31.12.2020 begonnen, beträgt die maximale Bezugsdauer 24 Monate (längstens bis 31.12.2021). Für danach begonnene Kurzarbeit (ab 01.01.2021) gelten 12 Monate als maximale Bezugsdauer.
Um eine lückenlose Gewährung sicherzustellen, muss die Anzeige noch im März eingereicht werden.
Dabei dürfen wichtige Angaben, wie der Grund und die Dauer der Verlängerung, sowie die Betriebsvereinbarung oder, in Betrieben ohne Betriebsrat, die Einzelvereinbarungen mit den Beschäftigten nicht fehlen.
Die Bearbeitung kann beschleunigt werden, wenn für die Übermittlung der Anzeige die entsprechenden eServices genutzt werden:
- Anzeige über Arbeitsausfall über das Online-Formular stellen: www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf
- Über die Kurzarbeit-App erforderliche Unterlagen scannen und als PDF oder Bilddatei übertragen
- Chatbot U:DO (#WIRVSVIRUS) für das Ausfüllen von Anzeigen, Anträgen und Abrechnungslisten nutzen
- KUG unter www.arbeitsagentur.de/kannsteklicken digital anzeigen und beantragen
- Unter https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer digitalen Assistenten bei Fragen zur Berechnung und rund ums KUG nutzen
Unter der gebührenfreien Hotline 0800 4 5555 20 können sich Arbeitgeber bei Fragen an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Waiblingen wenden. Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeit und den dazugehörigen eServices gibt es unter www.arbeitsagentur.de/corona-kurzarbeit
PM Agentur für Arbeit Göppingen