Schnelltest-Strategie in Kitas und Schulen

ver.di als größte Interessenvertretung der Beschäftigten in Kindertagesstätten und der Grundschulbetreuung begrüßt, dass die Landesregierung die von der Gewerkschaft seit vielen Monaten geforderte deutliche Ausweitung der Test-Strategie in Kitas und Schulen auf den Weg gebracht hat. Damit wird eine der zentralen Forderungen von ver.di endlich umgesetzt. ver.di hatte am 25. Januar an die Landesregierung und die Träger appelliert, gemeinsam endlich mehr Schutz in den Einrichtungen zu organisieren und dafür ein zehn-Punkte-Programm vorgelegt.

Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Damit ist einer von zehn notwendigen Schritten zu mehr Infektionsschutz erfüllt. Bei den anderen neun Maßnahmen brauchen wir noch deutlich mehr Tempo. Die Pandemie zieht sich leider nur in mühsam erkämpften Trippelschritten zurück, deshalb brauchen wir große Schritte für mehr Infektionsschutz. Mit der neuen Test-Strategie können wir nun endlich verhindern, dass infizierte Beschäftigte unnötig Kolleginnen und Kollegen, Kinder, Eltern oder ihre Angehörigen anstecken. Das ist gut. Aber vergessen wir bitte nicht: Wer positiv getestet wird, hat sich bereits angesteckt. Für sie oder ihn war der Gesundheitsschutz in der Einrichtung offensichtlich noch nicht ausreichend. Da muss nachgelegt werden. Jetzt, und nicht erst nach den Faschingsferien.“ Weitere Informationen aus unserer PM vom 3. Februar: An erster Stelle steht für ver.di weiterhin die flächendeckende Bereitstellung von FFP-2-Masken, sowie endlich eine verbindliche Regelung für die Notbetreuung, um Gruppenbelegungen von deutlich über 50 Prozent zu verhindern. Für eine mögliche Rückkehr in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen braucht es vorher klare Kriterien. Diese müssen für Kitas, in denen der Gesundheitsschutz aus räumlichen Gründen oder wegen personeller Engpässe sonst nicht eingehalten werden kann, die Möglichkeit eröffnen, auch weiterhin die Gruppengrößen zu beschränken. Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Bei der Bereitstellung der Masken darf es zu keinem Schwarzer-Peter-Spiel zwischen Trägern und Land kommen. Es muss gelten: erst liefern, dann über die Finanzierung streiten. Hier ist das Land gefordert, voranzugehen. Und auch wenn die Landesregierung an einer Öffnung in zwei bis drei Wochen festhält: für die kommenden entscheidenden Tage der Pandemiebekämpfung dürfen verbindlichere Regelungen für den Gesundheitsschutz in der Notbetreuung nicht einfach ausgesessen werden. Zumal nur durch mehr Schutz Ausbrüche wie in Freiburg verhindert werden können. Ausbrüche, die uns dann alle wieder um Wochen zurückwerfen. Damit ist niemandem gedient.“ Hansi Weber, ver.di Landesfachgruppenvorsitzende Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe: „Die Gruppenbelegungen dürfen nicht mehr länger losgelöst vom Infektionsgeschehen geregelt werden.

Der effektiv organisierbare Gesundheitsschutz in einer Einrichtung muss entscheidend sein, ob und in welchem Umfang Notbetreuung angeboten oder Einrichtungen geöffnet werden können“ zehn-Punkte-Programm für Kitaöffnung:

1. Die Landesregierung muss offenlegen, aufgrund welcher Inzidenzwerte sie entscheidet: Kitas ganz zu schließen; Kitas mit Notbetreuung zu öffnen; Kitas vollständig unter Pandemiebedingungen zu öffnen. Der Grad der Öffnung einer Einrichtung muss dabei auch davon abhängen, ob sie die folgenden Kriterien einhalten kann. Deswegen und weil sich die räumlichen Gegebenheiten, die Möglichkeit, ausreichend zu Lüften und die personelle Ausstattung von Einrichtung zu Einrichtung massiv unterscheiden, müssen die Beschäftigten bei der Gestaltung der jeweiligen Öffnung berücksichtigt werden. In jeder Einrichtung müssen folgende Punkte für eine Öffnung – auch in der Notbetreuung – erfüllt sein.

2. Medizinische Masken und FFP-2-Masken müssen für alle Beschäftigten vor Ort in ausreichender Menge bereitgestellt sein.

3. Die Homeoffice-Pflicht für Beschäftigte gilt auch in Kitas und Grundschulbetreuung: Alles, was daheim erledigt werden kann, muss auch daheim erledigt werden dürfen: Elterngespräche, Vor- und Nachbereitung, die gesamte konzeptionelle Arbeit, Kontakt zu Kindern, die nicht in der Betreuung sein können. Dafür müssen die Beschäftigten mit den dafür notwendigen digitalen Endgeräten ausgestattet werden.

4. Beschäftigte, die ohne eine Einhaltung der AHA+L-Regeln jeden Tag Kontakt zu vielen Kindern und Eltern haben, müssen bei der freiwilligen Impfung oberste Priorität erhalten.

5. Ein Recht, sich jederzeit freiwillig testen zu lassen.

6. Welches Kind in eine Notbetreuung darf, muss wie im ersten Lockdown verbindlich festgelegt werden. Die Entscheidung und Verantwortung darf nicht weiter Eltern und Beschäftigten überlassen werden.

7. Medizinische Maskenpflicht auf dem gesamten Kita- oder Schulgelände für alle Externen (Eltern, Handwerker). Eltern müssen in der Kita zu allen Beschäftigten und anderen Kindern zwingend und jederzeit den Mindestabstand einhalten.

8. Kurzarbeit ist in den kommunalen Kitas nach dem TV-Covid nicht vorgesehen. Da die Kitas nie ganz geschlossen sind, darf es keine Kurzarbeit geben. Wir brauchen mehr und nicht weniger Beschäftigte für die Umsetzung des Gesundheitsschutzes.

9. Wenn das Personal nicht für die festen und ggf. kleineren Gruppen ausreicht, müssen Öffnungszeiten reduziert werden.

10. Betreuung nur in festen Gruppen und Kohortenprinzip. Auch die Beschäftigten sollten in festen Tandems gemeinsam im Team arbeiten. Das bietet den größtmöglichen Schutz in einer geöffneten Kita und verhindert gleichzeitig die Schließung der ganzen Einrichtung, wenn Infektionen auftreten.

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PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg 

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