Die Regionalkommission Baden-Württemberg der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas hat in ihrer Dezembersitzung Regelungen zur Beschäftigungssicherung für die Liebenau Leben im Alter gemeinnützige GmbH (LiLA), eine Gesellschaft der Stiftung Liebenau mit Altenhilfeeinrichtungen beschlossen.
Vorausgegangen waren diesem Beschluss Tarifverhandlungen zwischen der Liebenau Leben im Alter gGmbH (LiLA) und ver.di, die nach knapp einem Jahr seitens der Arbeitgeber abgebrochen wurden. Begründet wurde dies damit, dass man nun doch den kirchlichen Weg, so wie in der gesamten Stiftung Liebenau, beschreiten wolle. „Der Abbruch der Tarifverhandlungen hatte uns überrascht. Diese plötzliche Kehrtwende der Gegenseite hat uns stark an ihrem neuen Vorhaben zweifeln lassen, denn immerhin manövriert sich die LiLA seit über einem Jahrzehnt durch das kirchliche und weltliche Arbeitsrecht, ohne je den Beschäftigten die Vorteile von Tarifwerken zukommen zu lassen“, so Yvonne Baumann, ver.di-Verhandlungsführerin. Der Aufsichtsrat der Stiftung Liebenau hat zwischenzeitlich für diese Gesellschaft die Grundordnung des kirchlichen Dienstes übernommen. Damit gelten für die etwa 870 Beschäftigten der LiLA ab 1. Januar 2021 die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas (AVR). „Nach zwei Jahren Einsatz, Überzeugungsarbeit und Auseinandersetzungen bis hin zum Arbeitskampf ist endlich das Ziel erreicht. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit in der Stiftung Liebenau. Der Einsatz hat sich wirklich gelohnt“, so Silke Arnold, Mitglied des Betriebsrates und Vorsitzende der Schwerbehindertenvertretung. Dass die AVR als Kollektivregelungen jetzt endlich erreicht werden konnten, ist nicht zuletzt dem großartigen Engagement der Kolleginnen und Kollegen zu verdanken, die sich seit über zwei Jahren mit gewerkschaftlicher Organisation bei ver.di für ihre Forderung „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ lautstark und mit großem Medienecho eingesetzt haben. Bernd Widon, Vorsitzender der Mitarbeiterseite der Regionalkommission Baden–Württemberg: „Dass die Beschäftigten der LiLA nach Jahren der Auseinandersetzung endlich die gleiche Vergütungsstruktur wie in den anderen Caritaseinrichtungen haben, verwirklicht endlich die Wertschätzung, die seit Jahren von Seiten der Stiftung gefehlt hat.“ Mit der Anwendung der AVR erhalten die Beschäftigten der LiLA ab Januar 2021 nicht nur gleiches Gehalt wie ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Tochtergesellschaften der Stiftung Liebenau: neben einer Verbesserung der Entwicklungsstufen, einer gerechteren Bezahlung nach Tätigkeit und einer Anpassung der Arbeitszeit zählen nun auch höhere Sonderzahlungen zu den verbindlichen Leistungen des Arbeitgebers. „Die Auseinandersetzung war lang und zäh – kurzum ein wirklich steiniger Weg. Dank der Solidarität und Unterstützung von Beschäftigten, Gewerkschaft, Arbeitnehmervertretern der Caritas und vielen weiteren Unterstützern sind wir fast am Ziel. Wir hoffen nun auf eine faire Überleitung in die AVR der Caritas unter Wahrung der Mitbestimmung der Interessenvertretung“, so Arnold. Um die Verbesserungen rechtsverbindlich zu gestalten, muss der Arbeitgeber nun allen Beschäftigten abschließend noch neue Arbeitsverträge mit Besitzstandsregelung anbieten. Das soll nach Aussage der LiLA-Geschäftsführung in den kommenden Wochen erfolgen. „Wir waren gestartet um einen Tarifvertrag für die LiLA-Beschäftigten abzuschließen. Hierfür haben uns unsere Mitglieder einen klaren Auftrag erteilt. Dass es nun kein Tarifvertrag, sondern die Regelungen der AVR werden sollen, denen der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes zugrunde liegt, mag im Lohnniveau das gleiche Ergebnis sein. Wir werden daher nun unsere Mitglieder befragen, ob sie mit diesem Resultat zufrieden sind“, so Baumann.
PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg