ver.di zu Sonntagsöffnungen im Einzelhandel: Rechtswidrig und in der Pandemie gefährlich

Die jüngsten Äußerungen des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums zu verkaufsoffenen Sonntagen in der Adventszeit treffen bei ver.di Baden-Württemberg auf Zustimmung. In der vergangenen Woche hatte eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber der Stuttgarter Zeitung erklärt, dass keine Lockerungen bzgl. des Verbotes von Sonntagsöffnungen während der Adventszeit geplant seien. Sie wies dabei auf die engen Grenzen hin, denen Sonntagsöffnungen durch Grundgesetz und Rechtsprechung unterworfen sind.

Martin Gross, ver.di-Landesbezirksleiter: „ver.di begrüßt diese Sichtweise der Landesregierung ausdrücklich. Wir würden uns wünschen, dass Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und manche Vertreterinnen und Vertreter des Handelsverbandes ihre wiederholten Aufrufe zu mehr verkaufsoffenen Sonntagen an die rechtlichen Gegebenheiten anpassen würden. Man kann sich nur wundern, wie hier gegen die seit Jahren gefestigte Rechtsprechung der höchsten Gerichte Stimmung gemacht wird. Zumal weitere Sonntagsöffnungen zu einem weiteren Abzug der Kaufkraft aus den kleineren und mittleren Zentren führen würden.“

ver.di weist in diesem Zusammenhang auf eine neue Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen (Münster) vom 24. November 2020 hin, die die Möglichkeit für fünf verkaufsoffene Sonntage in NRW im Monat Dezember und Januar kippte; die entsprechende Passage der Corona-Verordnung wurde vorläufig außer Vollzug gesetzt. Den von der Landesregierung behaupteten Zweck, Kundenströme durch Sonntagsöffnungen zu verteilen und dadurch Infektionen zu vermeiden, konnte das Gericht nicht bejahen. Es äußerte grundsätzliche Zweifel, ob verkaufsoffene Sonntage geeignet sind, infektionsbegünstigende Kontakte zu reduzieren. Die großen wirtschaftlichen Erwartungen, die der Einzelhandel an verkaufsoffene Sonntage knüpft, wirken sich laut Gericht nicht auf die infektionsschutzrechtliche Beurteilung aus.

Nochmals Bernhard Franke: „Das Urteil des OVG NRW/Münster stellt fest, dass der Schutz der Kunden vor Infektionen den wirtschaftlichen Interessen der Einzelhändler vorgeht. Sonntagsöffnungen in Zeiten der Corona-Pandemie führen absehbar zu Menschenansammlungen und sind deshalb für die Allgemeinheit potentiell gefährlich. Bestimmte Kreise sollten aufhören, sie fortlaufend zu fordern.“

 

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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