In der zweiten Verhandlungsrunde am Montag in Stuttgart konnten die Tarifparteien keine Einigung erzielen. „Die Vorstellungen beider Parteien sind zu weit auseinander, um in weiteren Gesprächen überhaupt zu Kompromissen zu gelangen“, so Yvonne Baumann, ver.di Verhandlungsführerin.
Den Verhandlungen vorausgegangen war eine tarifliche Sonderregelung für geringfügig Beschäftigte, mit einfachsten Tätigkeiten, unter anderem für den Fahrdienst beim ASB Baden-Württemberg, die befristet bis zum 31.12.2019 Bestand hatte. Mit Auslaufen dieser Sonderregelungen haben die Beschäftigten seither nun alle wieder Anspruch auf Tariflohn. „Der Tariflohn sei nicht marktkonform, zu teuer – so die Gegenseite, daher haben sie uns mehrfach zu Verhandlungen neuer Sonderregelungen aufgefordert. Wir können aber nicht einfach jetzt geltende Ansprüche wieder absenken. Die Gegenseite hatte drei Jahre Zeit um mit uns eine geeignete Lösung zu finden. Sie haben es einfach ausgesessen und Gewinne zu Lasten der Beschäftigten erzielt“, so Baumann.
Mit der Sonderregelung verbunden war die Bereitschaft beider Tarifparteien bis Ende 2019 Tarifregelungen zu altersgerechtem Arbeiten und Demografie zu verhandeln. Hierzu haben die Arbeitgeber jedoch, trotz mehrfacher Gesprächsversuche seit 2018, keine Angebote unterbreitet. Mit den nun doch wieder aufgenommenen Verhandlungsgesprächen hatte die ver.di-Tarifkommission deutlich gefordert, dass nur eine stark verbesserte Sonderregelung verhandelbar ist und dass das damalige Versprechen zu Tarifierung von Demografie-Regelungen und altersgerechtes Arbeiten nun wieder Verhandlungsinhalt sein muss. Dies auch vor den Hintergrund, dass der ASB als Arbeitgeber attraktiver werden muss, um Fachkräfte für sich gewinnen zu können.
In den Gesprächen wurde jedoch schnell deutlich, dass den Arbeitgeber nur an den „günstigeren“ Sonderregelungen gelegen ist. Eine wirkliche Bereitschaft notwendige finanzielle Mittel für Demografie-Regelungen, unter anderem für Modelle wie Sabbatical, gleitender Übergang in den Ruhestand oder auch Wahlmöglichkeiten für mehr Freizeit zur Verfügung zu stellen, bestand nicht.
„Wir sind enttäuscht, dass es unserem Arbeitgeber primär um Profit und nicht um die Wertschätzung unserer Beschäftigten als Menschen geht. Gerade in unserer Branche sind altersgerechte Arbeitsbedingungen und Wertschätzung der geleisteten Arbeit dringend notwendig“, so Monika Weber, Mitglied der ver.di-Tarifkommission und Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates.
„Der Arbeitgeber hat seine Chance vertan, die durch Corona konstatierte notwendige Aufwertung der Branche jetzt mitgestalten zu können. Wieder ist es dem ASB einfach zu teuer und er zieht sich ohne Ergebnis aus den Gesprächen zurück. Das ist für uns nicht nachvollziehbar. Bei allem Unverständnis ziehen wir aber auch ein positives Fazit: der Anspruch auf Tariflohn bleibt für alle Beschäftigten beim ASB Baden-Württemberg erhalten“, so Baumann.
In Baden-Württemberg arbeiten beim Arbeiter-Samariter-Bund rund 7.000 Beschäftigte in Pflege, Rettungsdienst und weiteren sozialen Diensten. Rund 600 Beschäftigte waren von der Sonderregelung in den Jahren 2016 bis 2019 betroffen und erhalten auch derzeit nur gesetzlichen Mindestlohn. Der Arbeitgeber zahlt überwiegend noch immer nicht den seit 01.01.2020 geltenden Tariflohn für geringfügig Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten.
PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg