Corona und Regelstudienzeit: „Befristete Verlängerung ist sinnvoll“

Aus Sicht der baden-württembergischen IHKs ist die beschlossene Änderung des Landeshochschulgesetzes sinnvoll. „Die befristete Verlängerung der Regelstudienzeit gibt den Studierenden Planungssicherheit“, sagt Christian O. Erbe, Vizepräsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK) und Präsident der in hochschulpolitischen Fragen federführenden IHK Reutlingen.

„Es ist besonders für angehende Absolventinnen und Absolventen eine Erleichterung, mithilfe der Gesetzesänderung coronabedingte Einschränkungen zeitlich überbrücken zu können.“ Neben den beruflich Qualifizierten tragen auch Akademikerinnen und Akademiker zur Fachkräftesicherung der regionalen Wirtschaft bei. Die IHK-Organisation hat zahlreiche Maßnahmen vorgeschlagen, um die berufliche Aus- und Weiterbildung auch während und nach der Corona-Pandemie zu sichern. Zusätzlich ist es sinnvoll, im Rahmen der heutigen Gesetzesanpassung den Studienerfolg zukünftiger Fachkräfte nicht durch finanzielle Engpässe zu gefährden.

BWIHK-Vizepräsident Erbe würdigt die Anstrengungen des gesamten Hochschulsystems, die Digitalisierung von Studium und Lehre weiter zu erhöhen. Er mahnt jedoch an, nicht nachzulassen, sondern noch kooperativer vorzugehen: „Die Hochschulen müssen infrastrukturell in die Lage versetzt werden, eine qualitativ-hochwertige digitale Lehre zu bieten. Die für die Anschaffung von Hard- und Software sowie für die Netzwerk- und Gebäudeanpassungen notwendigen Finanzmittel sollten als Zukunftsinvestitionen zur Effizienzsteigerung verstanden werden. Es erscheint sinnvoll, hierfür ein koordiniertes Gesamtpaket, etwa nach dem Vorbild des hessischen Digitalpakts Hochschule, zu schnüren.“

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

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