Seit dem 18. März klären die Arbeitsagenturen und Jobcenter bundesweit die Anliegen mit Kundinnen und Kunden telefonisch oder online. Persönliche Kontakte in den Dienststellen finden nur im Notfall statt.
Kunden können Anliegen weiter online und am Telefon klären
Dieses Vorgehen hat sich auch unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden bewährt. Mit zusätzlichen regionalen Telefon-Hotlines und einer personellen Stärkung der Servicecenter sind die Agentur für Arbeit Göppingen sowie das Jobcenter Landkreis Göppingen inzwischen gut erreichbar.
Persönliche Termine weiterhin nur im Notfall nach telefonischer Terminvereinbarung möglich
Kunden können weiter so gut wie alle Anliegen telefonisch oder online erledigen. Persönliche Gespräche vor Ort werden in dringenden Fällen möglich, wenn es zwingende Gründe dafür gibt. Wenn dies der Fall sein sollte, vereinbaren das Jobcenter Landkreis Göppingen und die Agentur für Arbeit Göppingen mit den Kunden einen Termin. Dafür werden in den Dienststellen einige Räumlichkeiten so gestaltet, dass sie die hygienischen Standards zum Gesundheitsschutz erfüllen.
Ansonsten gilt: Alle Regelungen, die seit dem 18. März gelten, haben weiterhin Bestand. Eine Arbeitslosmeldung kann bis auf weiteres auch telefonisch erfolgen und wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt persönlich nachgeholt. Anträge auf Geldleistungen können online unter http://www.arbeitsagentur.de gestellt werden.
Auszahlung von Geldleistungen hat höchste Priorität
Die wichtigste Aufgabe in diesen Zeiten bleibt die zuverlässige Zahlung von Geldleistungen, um Existenzen zu sichern. Dazu gehören neben dem Kurzarbeitergeld, dem Arbeitslosengeld und der Grundsicherung auch alle Leistungen der Familienkasse. Das Geld wird wie gewohnt auf die Konten der Kunden überwiesen.
PM Agentur für Arbeit Göppingen