Tarifrunde Einzelhandel Baden-Württemberg – Vor der vierten Verhandlung: Streiks im ganzen Land und Protestveranstaltung in Stuttgart

Vor der vierten Verhandlungsrunde am kommenden Donnerstag spitzt sich der Tarifkonflikt im baden-Württembergischen Einzelhandel zu. Morgen erwartet ver.di  ca. 800 Einzelhandelsbeschäftigte aus dem ganzen Land zu einer Demonstration und Kundgebung in der Stuttgarter Innenstadt.

ver.di ruft zu der Protestveranstaltung in Stuttgart unter dem Motto auf: „Es ist fünf vor zwölf – Einigung oder Unruhe im Einzelhandel.“ Passend dazu wird um 11 Uhr 55 die Kundgebung auf dem Schlossplatz beginnen – Hauptrednerin wird die ver.di-Landesbezirkslieterin Leni Breymaier sein. Der vorangehende Demonstrationszug startet um 11 Uhr 20 in der Lautenschlagerstraße.

Bernhard Franke, ver.di-Verhandlungsführer: Mit unserer Protestaktion wollen wir zum Ausdruck bringen, wo wir in der aktuellen Tarifrunde stehen: „Am kommenden Donnerstag ist ein Abschluss möglich, wenn die Arbeitgeber sich bewegen und ihre Verweigerungshaltung aufgeben. Die andere Variante bedeutet Streiks und Proteste im Einzelhandel bis in den Herbst.“

Auch heute finden Warnstreiks statt, und zwar im Raum Mannheim-Heidelberg, in Heilbronn, Schwäbisch Hall, Freiburg, Lörrach, Reutlingen, Tübingen, Metzingen, Göppingen. Betroffen sind die Unternehmen Real, Kaufland, Galeria Kaufhof, H&M und Esprit.

Die Verhandlungen werden am Donnerstag in Korntal-Münchingen (ABACCO Hotel) ab ca. 10 Uhr fortgesetzt.

Die Entgelt-Tarifverträge des Einzelhandels sind bereits seit drei Monaten ausgelaufen. Die Arbeitgeber legten erst ein einziges Angebot vor, das tabellenwirksame Erhöhungen lediglich in Höhe von 1,5 % vorsieht.

ver.di fordert für die rund 490.000 Beschäftigten im Einzelhandel baden-Württemberg eine Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 1 € pro Stunde sowie ein tarifliches Mindesteinkommen von 1850 €. Der neue Tarifvertrag soll für eine Laufzeit von 12 Monaten vereinbart werden. Zudem strebt ver.di für die Tarifverträge des Einzelhandels wieder – wie bis zum Jahre 2000 jahrzehntelang üblich – die Allgemeinverbindlichkeitserklärung an. Das bedeutet, dass die Tarifverträge wieder für alle Unternehmen und alle Beschäftigten der Branche verbindlich gelten würden. Damit soll der weiteren Verbreitung von „Armutslöhnen“ in der Branche entgegengewirkt werden.

PM

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