Gut 89.000 Anzeigen für Kurzarbeit im Land

Die Zahl der Betriebe in Baden-Württemberg, die in der Corona-Krise Kurzarbeit anmelden, ist um über 13 Prozent gestiegen.

Bis zum 13. April 2020 haben bundesweit rund 725.000 Betriebe bei den Agenturen für Arbeit Kurzarbeit angemeldet. Damit ist die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit planen, gegenüber der Vorwoche um knapp 12 Prozent gestiegen.

In Baden-Württemberg ist die Zahl der Anzeigen im selben Zeitraum von knapp 79.000 auf gut 89.000 gestiegen, sie liegt damit um 13,4 Prozent höher als in der Vorwoche.

Die Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen, vor allem dem Einzelhandel und dem Gastgewerbe sowie in Baden-Württemberg aus dem Metallbau und der Automobilherstellung. Wie viele Personen von Kurzarbeit betroffen sind, lässt sich anhand der Daten derzeit nicht ermitteln.

Die oben genannten Daten basieren auf Sonderauswertungen der Bundesagentur für Arbeit und bilden nicht die amtliche Statistik ab.

Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber ausgezahlt und danach abgerechnet

Wenn ein Betrieb nach vorheriger Anzeige in einem Monat tatsächlich Kurzarbeit durchführt, zahlt er neben dem Lohn für geleistete Arbeit auch das Kurzarbeitergeld an die Beschäftigten aus. Er sendet anschließend eine Abrechnungsliste jeden Beschäftigten an die Arbeitsagentur. Dafür hat er gesetzlich bis zu drei Monate Zeit.

Nachdem die Unterlagen eingegangen sind, werden diese geprüft und das Kurzarbeitergeld wird an das Unternehmen ausgezahlt. Aufgrund dieser nachträglichen Abrechnung liegen der BA die statistischen Daten zu tatsächlich realisierter Kurzarbeit erst nach einigen Wochen vor.

 

PM Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Baden-Württemberg

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