Gemeinsame PM von DGB Baden-Württemberg und ver.di Baden-Württemberg

Anhörung der Enquetekommission Pflege im Landtag von Baden-Württemberg zum Thema Pflegekammer – DGB und ver.di: schlechter Umgang mit den Betroffenen

DGB und ver.di kritisieren die einseitige Auswahl der Referenten für die heutige Anhörung der Enquetekommission „Pflege“ im baden-württembergischen Landtag. Weder die Betroffenen noch die Organisation, die die meisten organisierten Pflegekräfte vertritt, die Gewerkschaft ver.di, erhalten die Möglichkeit der Stellungnahme bei der Anhörung. Zudem kommt nur ein Referent zum Zuge, der die Institution Pflegekammer kritisch betrachtet. Und dies ist ausgerechnet ein Arbeitgeber. Das ist ein missglückter Start für die Diskussion um das hochumstrittene Thema Pflegekammer in Baden-Württemberg.

Der DGB und ver.di lehnen die Errichtung einer Pflegekammer ab. Sie würde die Probleme der Pflegenden nicht lösen, die Pflegekräfte dafür aber mit einem Zwangsbeitrag belasten, sagte der DGB-Landeschef Nikolaus Landgraf.

„Wir brauchen Lösungen für die völlig unzureichende Personalausstattung und die daraus folgenden kritischen Arbeitsbedingungen, die schlechte Bezahlung der Beschäftigten sowie die unzureichende Finanzausstattung der Krankenhäuser und Pflegeheime bzw. –dienste. Eine Kammer hat in diesen Fragen keine Regelungskompetenz“, sagte die zuständige ver.di-Landesfachbereichsleiterin Irene Gölz.

ver.di und der DGB befürchten, dass sich die politisch Verantwortlichen durch die Errichtung einer Pflegekammer unter Verweis auf die scheinbare Aufwertung der Pflegeberufe aus ihrer Verantwortung für echte Lösungen der genannten Probleme stehlen könnten.

Eine Zwangsmitgliedschaft in einer Pflegekammer wird nach Überzeugung der Gewerkschaften nicht dazu führen, dass die Pflegeberufe mit einer Stimme sprechen. In den Kammerversammlungen würde sich die ganze Vielfalt und Positionen der Verbände widerspiegeln, die schon heute kennzeichnend für die Pflegeberufe sind. Dafür muss man die Pflegenden nicht zu Zwangsbeiträgen verpflichten.

Den Pflegenden drohe mit der Einrichtung einer Pflegekammer „nicht nur Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeitrag, der wie eine Lohnkürzung wirkt“, mahnen der DGB und ver.di. Ihnen stünden neben den Anforderungen ihrer Arbeitgeber auch die Verantwortung gegenüber disziplinarischen Berufsgerichten bevor. Sie würden zum „Diener zweier Herren“. Es sei zu befürchten, „dass nur das Verhalten der einzelnen Beschäftigten sanktioniert wird und nicht die Verhältnisse, die zu dem Verhalten führen“.

Landgraf erinnerte an die „ungute Tradition des Kammerwesens in Deutschland“: „Hinter der Kammeridee steht die idealistische Vorstellung eines harmonischen Ständestaats“. In Wirklichkeit hätten Klinik- und Heimbetreiber, Krankenkassen, Politik und abhängig Beschäftigte höchst unterschiedliche und widersprüchliche Interessen, die im demokratischen Wettstreit ausgetragen werden müssen.

DGB und ver.di fordern alle Parteien im Landtag auf, sich eindeutig gegen die Errichtung einer Pflegekammer zu positionieren und sich ernsthaft für eine gesetzliche Personalbemessung und deren Finanzierung stark zu machen, sowie deutlich höhere Krankenhausinvestitionen zu beschließen.

PM

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