Uniklinik-Personalräte drängen Landesregierung zu Arbeitszeitkontrollen in den Krankenhäusern – ver.di kritisiert die personelle Ausstattung des Arbeitsschutzes im Land

Die gemeinsame Arbeitsgruppe der Personalräte der Universitätsklinika in Baden-Württemberg (GAP) hat die Landesregierung in einem offenen Brief aufgefordert, ihrer Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz nachzukommen und anlassunabhängige Kontrollen der Arbeitszeiten in den Krankenhäusern durchzuführen.

Ralf Schwichtenberg, Vorsitzender der GAP: „Sowohl durch den hohen Kostendruck in den Krankenhäusern als auch aufgrund des immensen Fachkräftemangels kommt es in den Kliniken immer häufiger zu teilweise schweren Verletzungen des Arbeitszeitgesetzes. Darauf haben wir Personalräte der Unikliniken bereits in der Vergangenheit hingewiesen. Es kann nicht sein, dass die Beschäftigten in den Krankenhäusern ihre Klinik erst anzeigen müssen, bevor die Aufsichtsbehörden aktiv werden.“

Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes im Bereich der Universitätskliniken müsse deshalb landesweit auf die Regierungspräsidien übertragen werden, so die GAP.

ver.di fordert die Aufsichtsbehörden personell so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben auch erfüllen können.

Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Wir brauchen 500 Kontrolleure mehr in Baden-Württemberg. Im Haushalt vorgesehen ist jetzt keine einzige neue Stelle. Deutlicher kann eine Landesregierung nicht signalisieren, was ihr der Schutz der Beschäftigten in Baden-Württemberg wert ist, nämlich keinen einzigen Cent zusätzlich.“

 

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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