Landtag verabschiedet Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungs-gesetzes – Mittel des Landes werden von 2020 an nahezu verdoppelt
Baden-Württemberg steht für den Ausbau der kommunalen Verkehrsinfrastruktur vom kommenden Jahr an fast doppelt so viel Geld zur Verfügung als bisher. Der Landtag verabschiedete am Donnerstag in abschließender 2. Lesung eine Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG), die zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Danach können kommunale Verkehrsprojekte in Zukunft mit jährlich 320 Millionen Euro gefördert werden. Bisher lag die Fördersumme bei 165 Millionen Euro pro Jahr. Mit LGVFG-Mitteln werden im Sinne der Verkehrswende kommunale Vorhaben im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Rad- und Fußverkehr sowie Straßenbau und Lärmschutz gefördert.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Mit der Novelle des LGVFG bekommen Städte, Gemeinden und Landkreise Finanzierungsicherheit für die Planung und den Bau ihrer Infrastruktur. Es steht nicht nur mehr Geld zu Verfügung. Das Land hat auch die Fördermöglichkeiten deutlich erweitert. So können zum Beispiel die Ertüchtigung und der Ersatzneubau von Brücken gefördert werden. Das Land nimmt auch die För-derung von Schienenfahrzeugen wieder auf. Klimaschutz und Barrierefreiheit spielen künftig eine wesentlich größere Rolle. Schnittstellen des Güterverkehrs und Wieder-vernetzungsmaßnahmen gehören nun gleichfalls in den Förderkatalog.“
Für die Finanzierung von Zuwendungen des Landes zur Unterstützung von Ver-kehrsprojekten und Investitionen im kommunalen Straßenbau, im ÖPNV und im Rad- und Fußverkehr standen aus dem LGVFG bislang Kompensationszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz des Bundes im Umfang von etwa 165 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Zuweisungen an die Länder laufen zum Jahresende 2019 aus. Im Gegenzug bekommen die Länder einen erhöhten Anteil aus der Umsatz-steuer. Die Erhöhung der Fördermittel um 155 Millionen Euro pro Jahr wird von Land und Kommunen gemeinsam getragen.
Für die Novelle wurde das Gesetz auch einem Klimacheck unterzogen. Der Klima-schutz wird in der Zielbestimmung des Gesetzes neu verankert. Neu eingeführt wurde ein Tatbestand zur Förderung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung mit klarem Ver-kehrsbezug. Auch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen werden förderfähig. So kann die Trennung von Naturräumen durch den Bau von Grünbrücken beseitigt werden.
In der Folge sollen künftig besonders klimafreundliche Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit statt 50 Prozent eine höhere Förderung von bis zu 75 Prozent erhalten. Minister Hermann erläuterte: „Wir geben damit auch einen An-reiz, Projekte als Teil eines Umbaus des Verkehrssystems zu planen. Dafür sollen die Kreise und Städte Klimamobilitätspläne aufstellen können. Darüber hinaus erweitern und modernisieren wir die bestehenden Fördermöglichkeiten, z. B. bei der Brücken-sanierung und Ersatzbrücken.“
Der Regelfördersatz beträgt weiterhin 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Für nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Kostensteigerungen wird es – in Umset-zung der Koalitionsvereinbarung – künftig eine Härtefallregelung geben. Zudem wer-den Kommunen in Zukunft bei den Planungskosten durch pauschalierte Zuschüsse zusätzlich entlastet.
Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte: „Hohe Planungskosten waren bisher für die Kommunen ein Hindernis, ÖPNV-Projekte überhaupt anzugehen. Diese Barriere beseitigen wir jetzt und geben den Kommunen damit auch Planungssicherheit.“
PM Ministerium für Verkehr