Einen Tag vor der dritten Verhandlungsrunde an den Unikliniken sind heute an den Standorten Freiburg, Tübingen und Ulm rund 1.800 Beschäftigte ganztägig im Warnstreik. Allein in Freiburg wurden 140 OPs abgesagt sowie 800 ambulante Termine. Neben den Pflegekräften streiken unter anderem auch Laborbeschäftigte, Therapeut*innen, Beschäftigte in der Verwaltung und der Technik sowie in Freiburg auch die Beschäftigten der Küche, Hauswirtschaft, Logistik und Reinigung, für die ein gesonderter Tarifvertrag gilt und für die zeitgleich Entgelttarifverhandlungen stattfinden. Aufgrund der Notdienstvereinbarungen müssen allerdings viele auf ihr Streikrecht verzichten, um bei sowieso schon bestehendem Personalmangel eine sichere Versorgung der Patientinnen und Patienten aufrecht zu erhalten.
Mit den Arbeitsniederlegungen will die Gewerkschaft die Arbeitgeber dazu bewegen, morgen ein Angebot abzugeben, das allen Beschäftigten in den Kliniken deutlich mehr Geld bringt und auf die Erwartungen eingeht. Bisher sind die Arbeitgeber lediglich bereit, die Pflege und die Auszubildenden zu stärken. Für die große Mehrheit der Beschäftigten bedeutet das derzeitige Angebot Stagnation. Die Verhandlungen werden am Dienstag ab 10.30 Uhr in Stuttgart im Waldaupark der SSB fortgesetzt, begleitet von einem ganztägigen Warnstreik in Heidelberg.
Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter sagte auf Kundgebungen in Ulm und Tübingen: „Das Angebot der Arbeitgeber würde zu einer Spaltung der Beschäftigten führen. Spaltung ist Gift für eine Belegschaft, Gift für ein Krankenhaus. Es gibt wohl keinen Arbeitsplatz im Land, wo das solidarische Miteinander wichtiger ist als eine Klinik. Das muss sich auch in der Bezahlung widerspiegeln.“
ver.di Verhandlungsführerin Irene Gölz forderte auf der Kundgebung in Freiburg die Arbeitgeber auf, ihr Angebot morgen deutlich nachzubessern: „Sinn und Zweck des Pflegepersonalstärkungsgesetzes ist nicht, dass ein paar Bereiche gestärkt werden, während gleichzeitig über die Hälfte der Beschäftigten gerade noch die Inflation ausgeglichen bekommt. Das Gesetz soll der Rückenwind für einen guten Abschluss für alle sein. Dafür erwarten wir morgen konkrete Antworten von den Arbeitgebern auf unser Forderungspaket.“
In der zweiten Verhandlungsrunde am 25. Oktober hatten die Arbeitgeber ein erstes Angebot vorgelegt: Sie bieten bei einer Laufzeit von drei Jahren Entgeltsteigerungen in drei Stufen zum 1. Oktober 2019 von zwei Prozent, zum 1. Oktober 2020 von 1,5 Prozent und zum 1. November 2021 von 1,5 Prozent an. Für die Pflege soll es aufgrund der fast vollständigen Refinanzierung zusätzlich 200 Euro im Monat mehr geben, für die Pflegehelfer*innen allerdings nur 100 Euro. Damit würde für weit über die Hälfte der Beschäftigten das Niveau des Abschlusses für den öffentlichen Dienst der Länder aus diesem Jahr nicht annähernd erreicht. Über zwei weitere Themen waren die Arbeitgeber gar nicht bereit, zu verhandeln.
ver.di fordert für die rund 25.000 von diesem Tarifvertrag betroffenen Beschäftigten in Heidelberg, Tübingen, Freiburg und Ulm acht Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von 18 Monaten.
Um die Pflege zu stärken, hat der Gesetzgeber mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz die Refinanzierung von Entgeltsteigerungen und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für die Pflege garantiert. ver.di fordert deshalb für diese Beschäftigten 200 Euro im Monat zusätzlich.
Die Gewerkschaft erwartet Verhandlungen über einen Tarifvertrag alternsgerechtes Arbeiten sowie die zeitliche Höherbewertung der Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: die Arbeitszeit zu diesen Zeiten soll mit dem anderthalbfachen Zeitfaktor bewertet werden.
Für die Auszubildenden soll es unter anderem 130 Euro mehr geben sowie fünf freie Lerntage pro Ausbildungsjahr, um sich besser auf die anspruchsvollen Prüfungen und Klausuren vorbereiten zu können.
Für die vier baden-württembergischen Uniklinika in Ulm, Tübingen, Heidelberg und Freiburg gilt ein eigener Tarifvertrag mit dem Arbeitgeberverband Uniklinika, von dem rund 25.000 Beschäftigten an den vier Kliniken betroffen sind. Die Ärzt*innen fallen unter den Tarifvertrag Ärzte Länder, das wissenschaftliche Personal als Landesbeschäftigte unter die Tarifbestimmungen des Landes.
PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg