Fische sind weder Bäume noch Kartoffeln

Streit um Umstrukturierung der Fischereibehörde im Ministerium treibt munter Stilblüten – Naturschutzkompetenz bleibt auf der Strecke. Werden demnächst auch Rinder, Pferde und Schafe der Forstverwaltung unterstellt?

„Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher.“ An diesen Satz von George Orwell aus dem Roman Farm der Tiere fühlt man sich erinnert, wenn der Nabu (ehemals Bund für Vogelschutz) derzeit zum einen seinen Einfluss auf Landwirtschaftsminister Bonde bestreitet und gleichzeitig der Landesverwaltung Tipps zum Umgang mit der Fischerei gibt.

Anlass ist die Verlagerung der Fischereibehörde im Landwirtschaftsministerium von Abteilung 2 (Landwirtschaft) nach Abteilung 5 (Waldwirtschaft, Forst BW). Offiziell als ein interner Verwaltungsakt aus „arbeitsökonomischen Gründen“ begründet, wird dies von den Fischern jedoch als Affront betrachtet, so Wolfgang Reuther, Präsident des Verbandes für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg e.V. (kurz VFG). Die Umstrukturierung wirkt eher wie eine Art Disziplinarmaßnahme vor dem Hintergrund der Kormoranvergrämung im Land, die der Nabu ablehnt. Die Bodenseepresse berichtete dazu unter der Überschrift „Fichten und Felchen – Berufsfischer sind sauer auf den Landwirtschaftsminister“.

Nabu-Landesvorsitzender Andre Baumann hat in diesem Zusammenhang jetzt seine Forderung öffentlich wiederholt, die Fischereiverwaltung der Naturschutzverwaltung zuzuordnen. So macht es nach Nabu-Meinung keinen Sinn „ …geschützte Fische der Landwirtschaft zuzuordnen.“ Allerdings sei es richtig, so Baumann, die Fischereibehörde dem Forst anzugliedern: „ … besser Bäume als Kartoffeln.“ Noch lieber wäre ihm aber Abteilung 6 (Naturschutz) gewesen, wie dieser Tage in der Presse stand.

„Fische sind aber weder Bäume noch Kartoffeln“, so VFG-Präsident Wolfgang Reuther, der die Nabu-Forderungen zurück-, und auf die Arten- und Naturschutzkompetenz der Fischereiverwaltung sowie der Fischereivereine und Fischereiverbände hinweist: So ist die organisierte Fischerei in Baden-Württemberg gesetzlich anerkannter Naturschutzverband, ebenso wie der Nabu. Die fischereiliche Nutzung der Gewässer ist hierzulande eine traditionelle und landwirtschaftliche Tätigkeit. Insbesondere auch die Berufsfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft. Grundsatz war und ist dabei die Nachhaltigkeit. So veranlasste der Fischereiverband bereits im 19. Jahrhundert im Beisein König Wilhelms das erste Gesetz zum Schutz der Fischerei in Württemberg. Daraus resultiert die heutige Landesfischereiverordnung mit Schonzeiten und Mindestmaßen für die einzelnen Fischarten.

Des Weiteren kümmern sich die Fischer um Lebensraumverbesserungen in den Gewässern und um Renaturierungsmaßnahmen, bis hin zu Wiederansiedlungsprojekten einzelner Fischarten und vieles mehr. Angeln ist eben mehr als nur Fische fangen! Dazu gehören auch der Fischartenschutz und die Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden im Zusammenhang mit dem fischfressenden Kormoran, entsprechend der Kormoranverordnung. Wiederkehrender Streitpunkt ist dabei ein an der Wasseroberfläche endender „Naturschutz“, den die Fischer nicht akzeptieren.

Fischerpräsident Reuther stellt deshalb klar:„Wir lehnen deshalb eine ideologisch und politisch motivierte Umorganisation der Fischereiverwaltung ab. Es bestanden bisher in der Abteilung Landwirtschaft im Ministerium bewährte und gewachsene Strukturen für eine ausgewogene und sachkundige Arbeit der Fischereiverwaltung“.

Fische sind geschützt, wie der Nabu richtig feststellt. Alle Wirbeltiere sind gesetzlich geschützt. Macht es dann auch keinen Sinn mehr, Rinder, Pferde und Schafe wie bisher der Landwirtschaft zuzuordnen?

Stehen wir irgendwann alle im Wald? Unter Naturschutz?

PM

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