Übersicht allgemeine Rahmenbedingungen:
Reduzierung Restmüllmenge von 26.000 Jahrestonnen, auf 25.500 Jahrestonnen
Reduzierung der Mindestleerungen von zehn auf sechs
50 Prozent des Überschusses aus dem Jahr 2023 kommen den Gebühren in 2025 der Abdeckung sämtlicher Defizite aus den Vorjahren zugute
Reduzierung der Grünmassesammlungen von fünf auf drei
Einführung Gebühr für Elektrosammlung auf Abruf
Vorteile aus dem 5. Änderungsvertrag ab 2026
Reduzierung des Entgelts am MHKW auf 67 Prozent
Erbpachtzins
Beteiligung Fernwärmeerlöse
Wegfall der bring-or-pay Verpflichtung
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen darf auf Dauer weder Gewinne noch Verluste machen. Diese müssen immer innerhalb von fünf Jahren mit Gebührensenkungen oder -Hebungen ausgeglichen werden. So werden auch für das Jahr 2025 bei der Gebührenkalkulation die Ergebnisse der Vorjahre berücksichtigt. 2023 gab es einen Überschuss von rund 1,7 Mio. Euro. Ein Teil dieser Überschüsse wird genommen um noch bestehende Verluste aus den Jahren 2021 und 2022 auszugleichen. Rund 50 % des Überschusses werden genommen um anstehende Gebührenerhöhungen in 2025 zu reduzieren. Da es auch 2024 einen Überschluss geben wird, ist der AWB hier gut aufgestellt und die Gebühren steigen entgegen dem allgemeinen Trend nur gering.
Geplante Gebührenerhöhungen für das Jahr 2025 und Vergleich mit 2024
Gebühr 2024 2025/2026 Unterschied 2024 zu 2025/2026
Einpersonenhaushalt 79,20 € 81,60 € + 2,40 €
2/3 Personenhaushalt 102,96 € 106,08 € + 3,12 €
4 und mehr Personen 118,80 € 122,40 € + 3,60 €
60 Liter Tonne 4,78 € 4,98 € + 0,20 €
120 Liter Tonne 9,56 € 9,96 € + 0,40 €
240 Liter Tonne 19,12 € 19,92 € + 0,80 €
1,1 cbm Behälter 87,66 € 91,36 € + 3,70 €
Gebührenvergleich 2024 und 2025/2026
In der jährlichen Abfallbilanz des Landes werden immer die Abfallgebühren eines 4-Personenhaushaltes verglichen
Gebühren 2024 2025/2026 Unterschied
LK Göppingen inkl. Bio 166,60 € (6 Leerungen) 152,28 € (6) – 14,32 €
166,60 € (10 Leerungen) 172,20 € (10) + 5,60 €
Landesdurchschnitt Inkl. Bio 190,27 € 195,98 € + 5,71 € (Steigerung 3 %)
GOA inkl. Bio vier Leerungen 180,92 € 195,26 € + 14,34 €
Weitere geplante Änderungen bei der Abfallbeseitigung:
Übersicht Änderungen Gutscheinmodel
Bauschutt
Bisherige Regelung: Jeder Haushalt und jede Arbeitsstätte erhält mit dem Gebührenbescheid zwei
Gutscheine, die zur Abgabe von jeweils 20 Litern Bauschutt auf den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren berechtigen.
Vorschlag neue Regelung ab 2025: Jeder Haushalt und jede Arbeitsstätte erhält mit dem Gebührenbescheid vier Gutscheine, die zur Abgabe von jeweils zehn Litern Bauschutt auf den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren berechtigen.
Altholz
Bisherige Regelung: Jeder Haushalt und jede Arbeitsstätte erhält mit dem Gebührenbescheid einen
Gutschein, der zur Abgabe von einem Kubikmeter Altholz (A I bis A III) auf den Wertstoffhöfen und
Wertstoffzentren berechtigt. Anlieferungen ohne Gutschein sind gebührenpflichtig und nur auf den Wertstoffzentren möglich.
Vorschlag neue Regelung ab 2025: Jeder Haushalt und jede Arbeitsstätte erhält mit dem Gebührenbescheid vier Gutscheine, die zur Abgabe von 0,25 Kubikmeter Altholz (A I bis A III) auf den Wertstoffhöfen und
Wertstoffzentren berechtigt. Anlieferungen ohne Gutschein sind gebührenpflichtig und nur auf den Wertstoffzentren möglich.
Der Gebührenvorschlag wird in der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 22. Oktober vorgestellt und ggf. am 8. November im Kreistag beschlossen. Änderungen sind durch Anträge der Kreistagsfraktionen noch möglich.
Joachim Abel