Göppingen – Über die Motorhaube geflogen

Am Montag fuhr in Göppingen ein Radfahrer verbotener Weise auf einem Gehweg und übersah ein Auto.

Gegen 16.15 Uhr fuhr ein 56-Jähriger mit seinem Fahrrad in der St. Gallener Straße abwärts. Dort staute sich wohl der Verkehr und der Mann nutzte für sein schnelleres Vorankommen den linken Gehweg. Das war nicht erlaubt. In der Teckstraße stand an der Einmündung zur St. Gallener  Straße ordnungsgemäß eine 55-Jährige mit ihrem Opel. Die übersah der Radler. Er prallte mit dem Vorderrad gegen das Auto und machte einen Überschlag über das Auto. Auf dem Rück kam der Mann auf der Straße zum Liegen. Der 56-Jährige blieb unverletzt. An der Unfallstelle entbrannte zunächst ein Streit über die Schuldfrage. Der Unfallhergang konnte dank Hinweise zweier Zeuginnen schnell geklärt werden.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen müssen. Gehwege zählen nicht dazu. Die Benutzung von Gehwegen mit Fahrrädern ist Kindern jedoch gestattet. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sie auf dem Gehweg fahren. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren.

 

PM  Polizeipräsidium Ulm

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