„Europäischer Gerichtshof stärkt Recht der Bürgerinnen und Bürger auf saubere Luft“ – Tricksereien bei der Messung von Luftschadstoffen wird Riegel vorgeschoben

„Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf saubere Luft und schiebt Tricksereien bei der Lage der Messstationen einen Riegel vor. Höchstrichterlich geklärt ist nun, dass Messstationen so einzurichten sind, dass sie Daten über die am stärksten belasteten Orte liefern.

Der Versuch, sich über Durchschnittswerte vieler Messstationen hinweg  irgendwie freimessen zu können ist rechtswidrig“, kommentiert BUND-Landesgeschäftsführerin Sylvia Pilarsky-Grosch das Urteil des EuGH. Damit sei klar, dass die bisherigen Messstationen in Baden-Württemberg richtig platziert sind. „Der wiederholte Versuch des Koalitionspartners CDU und der Opposition im Land, sich mit  der Wahl der Messstationen aus der Verantwortung für wirksame Luftreinhaltemaßnahmen stehlen zu wollen, ist krachend gescheitert“, so Pilarsky-Grosch.

Weitreichende Konsequenzen hat das Urteil auch für die Luftreinhaltung in Stuttgart. „Die jüngst eingerichteten 40 neuen Stickoxid-Messstellen sind nun obsolet geworden. Entscheidend für die weitere Entwicklung und für weitere Fahrverbote ist vor allem die Situation am Neckartor. Wir erwarten, dass die Landesregierung noch vor der Sommerpause den Luftreinhalteplan ergänzt. Zusätzliche Fahrverbote sind nur noch zu verhindern, wenn der Autoverkehr wirksam durch Pförtnerampeln, Tempolimits, Parkraumverteuerung und –verknappung sowie neue Bus- und Radspuren zu Lasten des Autoverkehrs reduziert wird“, erklärt Pilarsky-Grosch.

 

PM Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Baden-Württemberg e. V.

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