40.760 Azubis starten bei Industrie, Handel und Dienstleistern ins Berufsleben – Betriebe wollen Planungssicherheit für Ausbildung von immer mehr Geflüchteten

In diesen Tagen starten 40.760 Auszubildende in baden-württembergischen Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieben in das neue Ausbildungsjahr. Damit konnten die Betriebe im Land die Zahl der Ausbildungsverträge im Vergleich zum vergangenen Jahr auf hohem Niveau halten und sogar noch eine Steigerung um 0,3 Prozentpunkte erreichen.

„Bei immer noch rückläufigen Schulabsolventenzahlen ist es vor allem für kleine und mittlere Betriebe eine große Herausforderung, ihre Lehrstellen zu besetzen“, sagt Marjoke Breuning, Präsidentin der für Ausbildungsfragen im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) zuständigen IHK Region Stuttgart. Deshalb sei es gut, dass viele Betriebe neue Bewerbergruppen in den Fokus nehmen. „Viele Betriebe haben erkannt, dass es ‚den Azubi‘ nicht mehr gibt und dass sie sehr flexibel auf unterschiedliche Bewerbergruppen, wie zum Beispiel Studienabbrecher, Geflüchtete oder junge Frauen und Männer mit Kindern zugehen müssen. Sie setzen alles daran, an geeignete Bewerber zu kommen.“ Auch jetzt können kurzentschlossene Schulabgänger und Ausbildungsinteressierte auf ihk-lehrstellenboerse.de noch einen Ausbildungsplatz mit Start in diesem Herbst finden.

Erfreulich sei die Entwicklung bei der Ausbildung von Flüchtlingen aus den typischen Herkunftsländern. Diese rund 1.200 Menschen kommen aus Afghanistan, Iran, Irak, Syrien, Eritrea, Nigeria, Pakistan, Somalia und Gambia und beginnen jetzt eine Ausbildung im Südwesten. Damit befinden sich zurzeit landesweit 2.400 Personen mit Fluchthintergrund in einer Ausbildung in einem IHK-Beruf – im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um mehr als 1.000 Auszubildende.

Die IHK-Organisation setzt sich deshalb bei Politik und Verwaltung dafür ein, mehr Planungssicherheit für Betriebe zu erreichen, die Flüchtlinge ausbilden. Die im Aufenthaltsgesetz genannte 3+2-Regelung greife nämlich nicht automatisch mit dem Beginn einer Ausbildung. Sie kann erst beantragt werden, wenn im Verlauf der Ausbildung der Asylantrag abgelehnt wird. Die Ausländerbehörde könne die Ausbildungsduldung nach der 3+2-Regelung ablehnen, wenn inzwischen das Herkunftsland als sicher gilt oder Papiere oder Stempel fehlen. „Für die betroffenen Menschen, ihre Ausbildungsbetriebe und deren Beschäftigte ist das oft dramatisch. Immer wieder hören wir von solchen Fällen“, sagt IHK-Präsidentin Breuning. Betriebe, die Geflüchtete ausbilden, möchten deshalb, dass die 3+2- Regelung automatisch gilt, wenn ein Ausbildungsvertrag vorliegt. Außerdem sei wünschenswert, dass die Regelung um die oft 12 Monate dauernde Einstiegsqualifizierung erweitert wird (1+3+2-Regelung).

Diese positive Entwicklung bei der Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung ist laut Kammern auch der engagierten Arbeit der „Kümmerer“ in den IHKs zu verdanken. Das Kümmerer-Projekt ist eine vom Land Baden-Württemberg geförderte Initiative, mit der die Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung vorangebracht werden soll. 16 der insgesamt 39 landesweiten Kümmerer-Stellen sind bei den IHKs angesiedelt. Mehr als 2.500 Flüchtlinge wurden auf diesem Weg seit 2016 von den IHKs im Südwesten vermittelt: in Ausbildung, Praktika, Beschäftigung, Schule, Studium oder Soziales Jahr. Dazu kommt die Beratung vieler Unternehmen und Ehrenamtlicher.

PM IHK Region Stuttgart

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/arbeitsmarkt/77409/

Schreibe einen Kommentar