Kinderbetreuung in Albershausen

  • Versorgungsquote liegt bei 34,9%
  • Keine Verlängerung der Öffnungszeiten
  • MoKi (mobiler Kindergarten) wird ab Januar 2019 zur Unterbringung einer weiteren Gruppe bereit gestellt

In Albershausen stehen in den beiden Kindergärten Pusteblume und Löwenzahn insgesamt 186 Plätze in neun Gruppen zur Verfügung.

Es können 36 Kinder unter drei Jahren betreut werden, was 62 Plätzen entspricht, weil ein zweijähriges Kind aufgrund des höheren Betreuungsaufwandes zwei Plätze belegt. Nur in der Krippe belegt ein Kind einen Platz. In der Krippe können zehn Kinder im Alter von einem Jahr bis drei Jahren aufgenommen werden.

Die Versorgungsquote gibt an, wie viele Kinder unter drei Jahren in der Gemeinde betreut werden können, wobei der Bedarf bei einjährigen Kindern bei 15% liegt, bei reinen Zweijährigen hingegen schon bei 55%. Insgesamt können in Albershausen 36 der 106 Kinder unter drei Jahren mit einem Betreuungsplatz versorgt werden.

Im Vergleich zum letzten Jahr hat die Anzahl der Kinder unter drei Jahren absolut gesehen um 16 Kinder zugenommen. Die Gemeinde stellt durch die Bereitstellung des mobilen Kindergartens und durch die noch zu beantragende Änderung der Betriebserlaubnis insgesamt 25 Plätze mehr zur Verfügung als im letzten Jahr.

Nachdem nur sehr wenige Sorgeberechtigte an der Umfrage teilgenommen haben und auch die Nachfrage nach einer Betreuung bis 17 Uhr sehr gering ausfiel, schlug die Verwaltung vor, die Öffnungszeiten nicht zu verlängern.

Die Räte zeigten sich mit dem Sachstand der Kinderbetreuung zufrieden. Insbesondere Gemeinderätin Doris Mayer-Joecks (FWS) hob die qualitativ hohe Dienstleistung hervor, die die Gemeinde den Familien mit Kindern bei der Betreuung bietet. Gemeinderat Roland Hirsch (BWV) erkundigte sich, ob die Frage der Anschlüsse für Wasser und Kanal am MoKi geklärt sind, was seitens der Verwaltung bestätigt wird. Gemeinderätin Bettina Greiner (CDU) hinterfragte, ob der geplante Neubau den zukünftigen Bedarf decke, was aus heutiger Sicht der Fall ist.

Kritisch sei die Personalbeschaffung, so Bürgermeister Jochen Bidlingmaier.

Aufgrund der Ganztagsbetreuung und der zunehmenden Zahl der Kinder unter zwei Jahren steigt der Personalschlüssel. Dieser Sachverhalt ist in allen Kommunen ähnlich. Die Nachfrage nach qualifiziertem Erziehungspersonal steigt ständig, auf dem Arbeitsmarkt steht nicht ausreichend Personal zur Verfügung, führte der Ratsvorsitzende aus. Die Gemeinde sorge durch Ausbildungsplätze vor.

Die Kinderbetreuung werde auch in der Zukunft für die Kommunen eine Herausforderung bleiben, stellt der Bürgermeister fest. Der Gemeinderat nahm den Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig an.

Kindergartengebühren werden zum 01.09.2018 erhöht

Die Benutzungsgebühren für die beiden Kindergärten werden jährlich überprüft. Die Verwaltung orientiert sich dabei an den Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände.

Die Vertreter des Gemeindetags, Städtetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge  im Kindergartenjahr 2018/2019 verständigt. Diese beinhalten für das Kindergartenjahr 2018/19 eine Steigerungsrate von 3%.

Alle Verbände halten an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung anzustreben.

Im Vergleich zur letzten Gebührenkalkulation 2017/18 musste die weitere Gruppe, die ab Januar 2019 eingerichtet wird, berücksichtigt werden. Außerdem reduziert sich der Zuweisungsbetrag des Landes, weil der gleichbleibende Förderbetrag landesweit auf mehr Kinder verteilt wird. Dies wurde von Gemeinderat Martin Kaess (FWS) stark kritisiert. Auch Gemeinderat Andreas Hedrich (BWV) pflichtete dem bei.

Aufgrund der zunehmenden Nachfrage nach Ganztagesbetreuung (auf die KEIN Rechtsanspruch besteht!!!) und die damit verbundene  Kostensteigerung im Personalbereich (Schichtbetrieb) sowie bei der Ausstattung (Schlafräume) wurde die Ganztagesbetreuung in der Vergangenheit sowohl im Kindergarten als auch in der Krippe im Vergleich zur Regelbetreuung bei der Gebührenkalkulation stärker gewichtet.

Dies wurde auch in diesem Jahr in gleichem Umfang beibehalten.

Ergänzend wies die Verwaltung darauf hin, dass sich die zulässige Gruppenbelegung reduziert (Verlust von Kindergartenplätzen!), wenn eine entsprechende Anzahl von Kindern mit Ganztagesbetreuung in der jeweiligen Gruppe ist.

Die Gebührenerhöhung unter diesen Vorgaben ergibt jedoch lediglich einen Kostendeckungsgrad von 15,19%.

Im vergangenen Jahr lag die Kostendeckung bei 19,19%.

Die Gebührenerhöhung wurde am 12.06.2018 mit den Elternbeiräten der beiden Einrichtungen besprochen. Es wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

Der Gemeinderat beschloss die Gebührenerhöhung mit Wirkung zum 01.09.2018. einstimmig. Die Gebührensätze können auf der Homepage der Gemeinde Albershausen unter https://www.albershausen.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Ortsrecht/Kindergartengebuehrenordnung_18-19.pdf eingesehen werden.

PM Gemeindeverwaltung Albershausen

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