Sicherer Arzneimittel- und Betäubungsmittelverkehr – Regierungspräsidium Stuttgart überwacht die pharmazeutischen Angelegenheiten des Bezirks

Wer überprüft die Betriebe, Krankenhäuser und Apotheken, in denen Arzneimittel hergestellt, geprüft, gelagert oder in den Verkehr gebracht werden? Was bedeutet die Überwachung des Arzneimittel- und Betäubungsmittelverkehrs? Wie viele Apotheken und Betriebe werden regelmäßig überprüft?

Antworten auf diese Fragen kennt das Referat „Ärztliche und pharmazeutische Angelegenheiten, Landesärztin für Menschen mit Behinderungen“ im Landesversorgungsamt des Regierungspräsidiums Stuttgart. Es ist die zuständige Behörde für die Überwachung des Arzneimittel- und Betäubungsmittelverkehrs im Regierungsbezirk Stuttgart.

In Erfüllung dieser Aufgabe kontrolliert es selbstverständlich bei Verdacht, überdies aber auch regelmäßig und ohne Anlass sämtliche Betriebe und Krankenhäuser, in denen Arzneimittel hergestellt, geprüft, gelagert und in den Verkehr gebracht werden. Dabei werden sowohl die eigentlichen Herstellungsräume, Lagerräume und Prüflabore begangen als auch die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen und Protokolle gesichtet und bewertet.

In die Zuständigkeit der 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fallen dabei etwa 950 öffentliche Apotheken und Krankenhaus-Apotheken, in denen auch Sterilarzneimittel, wie z.B. Zytostatika-Lösungen, hergestellt werden sowie 70 Arzneimittel-Großhändler.

Auch der Betäubungsmittelverkehr wird bei allen im Regierungsbezirk ansässigen Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Tierkliniken und Krankenhäusern überwacht. Ein Schwerpunkt liegt hier in der Kontrolle der Methadon-Substitutionsbehandlungen opiatabhängiger Patienten.

Überdies kontrolliert das Regierungspräsidium auch die klinische Prüfung von Arzneimitteln bei rund 500 Prüfärzten. Hier geht es insbesondere darum, dass die klinischen Prüfungen unter Einhaltung aller vorgegebenen medizinischen, pharmazeutischen und ethischen Standards durchgeführt werden und kein Patient unbegründet oder gar ohne seine Einwilligung mit noch nicht zugelassenen Arzneimitteln behandelt wird.

Werden dem Regierungspräsidium Missstände im Arzneimittel- und Betäubungs-mittelbereich durch Patienten, Verbraucher, Apotheker, Ärzte oder andere Behörden bekannt, geht es diesen konsequent nach. In der Regel werden umgehend anlassbezogene Kontrollen durchgeführt, wobei immer durch geeignete verwaltungsrechtliche Maßnahmen alles Notwendige unternommen wird, um die Missstände zu beseitigen. Bei wiederholten und schwerwiegenden Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen führt das Regierungspräsidium dabei auch Bußgeldverfahren gegen die verantwortlichen Personen durch.

Darüber hinaus werden vom Regierungspräsidium auch regelmäßig Arzneimittelproben gezogen und der amtlichen Untersuchung und Begutachtung zugeführt. Der Probenzug erfolgt dabei immer bei Verbraucherbeschwerden oder im Verdachtsfall, aber auch routinemäßig ohne konkreten Verdacht sowie an unterschiedlichen Abgabestellen. Durch das Untersuchungsamt festgestellten Qualitätsmängeln geht das Regierungspräsidium dann umgehend nach.

Das Regierungspräsidium dient somit auf vielfältige Weise konkret und unmittelbar der Arzneimittelsicherheit, dem Patientenwohl und dem Verbraucherschutz.

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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