Regierungspräsident Wolfgang Reimer bestellt Gerhard Kieninger als neue ehrenamtliche Ansprechperson für das Ombudswesen in der Flüchtlingsaufnahme ins Amt

Bereits im Sommer 2017 zeichnete sich im Bereich des Ombudswesen in der Flüchtlingsaufnahme ein Wechsel ab. In der vergangenen Woche konnte Regierungspräsident Wolfgang Reimer nun die neue Ombudsperson für den Regierungsbezirk Stuttgart bestellen. Heute (am 28. Dezember) war Herr Kieninger auf Antrittsbesuch in der LEA Ellwangen, wo ihn LEA-Leiter Berthold Weiß herzlich empfing.

„Mit Gerhard Kieninger erhält die Flüchtlingsarbeit im Regierungsbezirk kompetente Unterstützung“, erklärte Reimer. „Ich bin froh, dass wir ihn für dieses Amt gewinnen konnten. Mit seinem außerordentlichen ehrenamtlichen Engagement und seiner Berufserfahrung bringt Gerhard Kieninger die besten Voraussetzungen für sein neues Amt mit“, führte der Regierungspräsident aus.

Gerhard Kieninger wurde 1961 geboren. Er war 28 Jahre lang bis 2016 Bürgermeister der Stadt Niederstotzingen. Seit 2012 ist er ehrenamtlicher Vorsitzender des Regionalverbands Ostwürttemberg. Für sein soziales Engagement in langjähriger Vereins- und Gremienarbeit erhielt er 2016 die Martinus-Medaille der Diözese Stuttgart-Rottenburg, das Goldene Verdienstkreuz des Kreisfeuerwehrverbandes Heidenheim, sowie 2015 die Silberne Verdienstmedaille des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg und des Deutschen Roten Kreuzes.

Gerhard Kieninger wurde bis zum 31. Juli 2019 zur ehrenamtlichen Ansprechperson für das Ombudswesen bestellt. Seine Vorgängerin, Susanne Löffler, ist zum 31. Juli 2017 nach Ende der zweijährigen Amtszeit aus dem Amt ausgeschieden.

Die Ombudsstelle ist Ansprech-, Mittler- und Unterstützungsstelle für Flüchtlinge und ehrenamtlich engagierte Bürger in Fragen der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen in Baden-Württemberg während der Erstaufnahme. Aufgabe der ehrenamtlichen Ansprechperson im Regierungsbezirk Stuttgart ist es, neben den Mitarbeitern der Verwaltung sowie der Sozial- und Verfahrensberatung in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen als unabhängiger Kontakt für Helfer und Flüchtlingen zu agieren. In dieser Funktion arbeitet die Ansprechperson im Regierungsbezirk eng mit der Ombudsperson des Landes beim Innenministerium zusammen. Die Aufgabe umfasst das Aufgreifen von aktuellen Vorgängen, die Vermittlung bei Konflikten und das Weitertragen von Anliegen zwischen ehrenamtlichen Helfern, hauptamtlichen Verwaltungen und Personal und auch von Flüchtlingen.

Die Auswahl und die Bestellung der vier ehrenamtlichen Ansprechpartner – eine Person je Regierungsbezirk – erfolgt durch die jeweiligen Regierungspräsidien.

PM

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