Die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin storniert zahlreiche Flüge. Verbraucher sind verunsichert.
Wo und wie können Sie ihre Ansprüche geltend machen?
- Haben Verbraucher direkt bei Air Berlin gebucht, bestehen ihre Ansprüche auf einen Ersatzflug oder Erstattung nur gegenüber der Airline. Kann die Airline diese Ansprüche aufgrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens nicht erfüllen, bleibt Verbrauchern nur, auf eine Entschädigung im Insolvenzverfahren zu hoffen.
- Bei Flügen, die bei sogenannten „Vermittlern“, also z. B. einem Reisebüro oder einem Online-Portal gebucht wurden, ist ebenso die Airline verantwortlich. Ansprechpartner für die Verbraucher ist zwar der Vermittler. Dieser bemüht sich bei Air Berlin um eine Umbuchung oder Erstattung. Er haftet allerdings nicht selbst, sondern diese Ansprüche bestehen nur gegenüber der Airline. Auch hier muss der Verbraucher auf das Insolvenzverfahren hoffen, wenn Air Berlin den Ansprüchen nicht nachkommen kann.
- Verbraucher, die eine Pauschalreise gebucht haben, also zum Beispiel Flug und Hotel zusammen, können ihre Ansprüche hingegen beim Reiseveranstalter geltend machen. Dieser hat dafür zu sorgen, dass die Reise stattfindet. Anders als Verbraucher, die Reiseleistungen einzeln buchen, gehen Pauschalreisende kein finanzielles Risiko ein.
PM