Die Belastung unseres Wassers mit gesundheits- und umweltschädlichen Stoffen ist zu hoch. Zu viel Nitrat und Phosphat aus der Agrarindustrie gefährden zudem unsere biologische Vielfalt. Das Düngerecht erfüllt die Anforderungen des Gewässerschutzes nicht und ist mehr dazu geeignet, die Gülleströme schönzurechnen anstatt sie ordentlich zu bilanzieren. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft warnt vor steigenden Wasserpreisen – die Güllemengen im Grundwasser machen die Reinigung des Wassers immer teurer.
Stiftung Warentest fand jüngst sogar Pestizidrückstände in einigen Mineralwässern, die aus sehr tiefen Grundwasserschichten gewonnen werden. Mikroplastik aus Kosmetika, Waschmaschinen oder Abrieb von Autoreifen gelangen in die Kläranlagen. Mit Klärschlamm als Dünger kommt diese Mikroplastik auf die Äcker und in unser Wasser. Ebenfalls als Klärschlamm gelangen Schwermetalle aus den vielen Kohlekraftwerken über Luft und Boden ins Wasser. Flächendeckend über alle Flussgebiete lässt sich mehr Quecksilber in Fischen finden als die Umweltqualitätsnorm vorgibt. Auch Arzneimittelrückstände aus Ställen und Humanmedizin sind im Trinkwasser, da Kläranlagen diese Stoffe kaum herausfiltern.
Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen
Umweltverbände beziffern die volkswirtschaftlichen Kosten für sauberes Trinkwasser auf bis zu 25 Milliarden Euro jährlich. Laut einer Studie des Umweltbundesamtes können Grenzwerte für Nitrat im Trinkwasser oft nur
durch aufwendige Maßnahmen oder Verdünnung mit „unbelastetem“ Wasser eingehalten werden. Wenn wir den Nitrateinträgen nicht entgegensteuern, wird es für alle teuer. Denn allein der Schadstoff Nitrat kann zukünftig die
Wasseraufbereitung für einen 4-Personen-Haushalt zusätzlich mit bis zu 134 Euro im Jahr belasten.
Böden haben ein langes Gedächtnis. Heutige Schadstoffe gelangen oft erst
Jahrzehnte später ins Grundwasser, aus dem unser Trinkwasser gewonnen wird. Die Zeit drängt: Jeder Tag, den wir verstreichen lassen, unser Trinkwasser besser zu schützen, kommt kommende Generationen teuer zu stehen. Vorsorge und das Verursacherprinzip müssen für uns handlungsleitend werden. Verschmutzer von Wasser, wie die Bergbauindustrie oder die industrielle Landwirtschaft, sind gefordert, stärker auf Vermeidung von Schäden zu setzen und zur Deckung der Kosten der Wasseraufbereitung beizutragen.
Was jetzt zu tun ist
1. Wir brauchen eine Stickstoffstrategie gegen übermäßigen Gülle-Einsatz, mit der die Nitratbelastung massiv reduziert werden kann. Hierfür brauchen wir ein klares gesetzliches Minderungsziel. Wir wollen die
Belastung schrittweise um mehr als zwei Drittel auf einen Überschuss von 30 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr reduzieren. Auch die europäische Agrarpolitik muss auf die Verminderung der Stickstoffeinträge
ausgerichtet werden. Landwirte, die besonders gewässerschonend wirtschaften, sollen hierfür einen finanziellen Bonus erhalten.
2. Wir brauchen ein Pestizidreduktionsprogramm, mit dem jedes Jahr weniger Ackergifte in unser Wasser gelangen. Die Erforschung von Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz wollen wir fördern, den Einsatz hochproblematischer Stoffe wie Glyphosat und Neonikotinoide untersagen. Die Einnahmen einer Pestizidabgabe wollen wir in Forschung und Investitionen zum Wasserschutz einsetzen.
3. Wir brauchen eine Quecksilber-Minderungsstrategie. Wir wollen aus der Kohleverstromung aussteigen und als ersten Schritt die 20 schmutzigsten Kohlemeiler nach dem Regierungswechsel abschalten.
4. Wir wollen den sinnlosen Einsatz von Mikroplastik in Kosmetika unverzüglich stoppen. Zudem muss eine neue Bundesregierung konsequent auf ein internationales Abkommen zur Verringerung von Plastikmüll in den Meeren hinarbeiten.
5. Wir brauchen weniger Antibiotika in der Tierhaltung, wenn Tiere mehr Platz, Auslauf, Licht und Beschäftigung haben, um gesund zu bleiben. Rabatte, die unnötigen Einsatz stimulieren, sollen abgeschafft werden. In der Humanmedizin muss auf Medikamentenverpackungen einfach und klar erkennbar sein, wie Arzneireste über den Restmüll oder die Apotheke gewässerschonend entsorgt werden können.
6. Die Kommunen sollen über ihre Wasserversorgung selbst entscheiden. Sie dürfen bei Rekommunalisierungen der Wasserversorgung und Ausweisung von Schutzgebieten nicht Investorenklagen ausgesetzt werden. Deshalb darf der Bundestag darf dem Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) so nicht zustimmen.
PM