Der Landeswahlausschuss hat von 24 eingereichten Landeslisten für die Bundestagswahl am 24. September 21 Landeslisten zugelassen.
Landeswahlleiterin Christiane Friedrich teilte mit, dass der Landeswahlausschuss von 24 eingereichten Landeslisten für Baden-Württemberg folgende 21 Landeslisten zugelassen hat (2013: 20):
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- DIE LINKE (DIE LINKE)
- Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
- Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
- PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
- FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
- Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP)
- Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
- Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz)
- Bündnis Grundeinkommen – Die Grundeinkommenspartei (BGE)
- DEMOKRATIE IN BEWEGUNG (DiB)
- Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
- Deutsche Mitte (DM)
- DIE RECHTE (DIE RECHTE)
- Menschliche Welt – für das Wohl und Glücklich-Sein aller (MENSCHLICHE WELT)
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
- V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)
Der Landeswahlausschuss musste auf sieben zugelassenen Landeslisten insgesamt zwölf Bewerber streichen, da für sie nicht die erforderlichen Zustimmungserklärungen und Versicherungen an Eides statt zur Parteimitgliedschaft und/oder Wählbarkeitsbescheinigungen vorlagen. Die Parteien erscheinen in dieser Reihenfolge auf den Stimmzetteln in den einzelnen baden-württembergischen Wahlkreisen.
Eine Partei zieht Liste zurück und zwei Parteien sind nicht zugelassen
Nicht zugelassen wurden folgende Landeslisten:
- Allianz Deutscher Demokraten
- DIE EINHEIT (DIE EINHEIT)
Die Landeslisten dieser Parteien wurden zurückgewiesen, da für sie keine der notwendigen 2.000 Unterstützungsunterschriften von baden-württembergischen Wahlberechtigten eingereicht wurden.
Über mögliche Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Landeslisten entscheidet der Bundeswahlausschuss am 3. August 2017. An demselben Tag wird der Landeswahlausschuss über mögliche Beschwerden gegen Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse über die Zulassung von Wahlkreisvorschlägen entscheiden. Die endgültig zugelassenen Landeslisten- und Wahlkreisbewerber werden voraussichtlich ab 7. August 2017 in das Internetangebot des Innenministeriums eingestellt werden.
Nicht zu entscheiden war über die Landesliste der Partei Die Violetten – für spirituelle Politik (DIE VIOLETTEN), da die Landesliste einen Tag nach Einreichungsschluss wirksam zurückgenommen wurde.