Baden-Württemberg unterstützt Tempo-30-Initiative in der Verkehrsministerkonferenz

Um im Straßenverkehr das Sicherheitsleitbild „Vision Zero“ möglichst ohne Tote und Schwerverletzte zu realisieren, unterstützt Baden-Württemberg Initiativen auf Bundesebene, die eine Absenkung der innerörtlichen Regelgeschwindigkeiten vorsehen. Auf den Straßen mit Wohnbebauung sollte Tempo 30 die Regel sein, von der begründete Ausnahmen (z.B. wegen des Verkehrsflusses oder der Luftreinhaltung) möglich sind. Anlässlich der Verkehrsministerkonferenz in Rostock sagte der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann: „Innerörtliche Tempolimits sind im Interessen vieler Bewohnerinnen und Bewohner. Sie dienen der Sicherheit der Menschen und sie verringern Lärm und Luftverschmutzung. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit in Ortsdurchfahrten senkt das Unfall- und Verletzungsrisiko aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Zahl und die Schwere der Unfälle mit Fußgänger- und Radfahrerbeteiligung.“  

Mit der Möglichkeit der Einrichtung von Tempo 30-Zonen konnten in den vergangenen 25 Jahren weite Teile des Straßennetzes in den Kommunen verkehrsberuhigt werden. Zwischenzeitlich sind ca. 80 bis 90 Prozent der kommunalen Straßen in Deutschland in eine Tempo 30-Zone eingebunden. Minister Hermann erklärte: „Die Einrichtung von Tempo 30-Zonen ist also keine ideologische Frage, die Notwendigkeit der Verkehrsberuhigung wird seit mehr als zwei Jahrzehnten von allen Landesregierungen in gleichem Maße gesehen.“ Diese Tempo 30-Zonen dürfen sich nach der derzeitigen Rechtslage nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs, also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und weitere Vorfahrtstraßen erstrecken.

Etwa 70 bis 80 Prozent der verletzten und getöteten Fußgänger auf Straßen des überörtlichen Verkehrs verunglücken weder an einem Fußgängerüberweg noch an einer Fußgängerfurt. Auf diesen Tempo 50-Straßen gilt: Bei 50 km/h ist die Energie, die im Falle eines Unfalles wirkt, annähernd dreimal so hoch wie bei 30 km/h. Von zehn angefahrenen Fußgängern überleben nach Angaben der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) drei bei Tempo 50 und neun bei Tempo.

Minister Hermann betonte: „Diese Zahlen sprechen für sich. Der Handlungsbedarf für eine Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses von Tempo 50/30 hin zu Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit und Tempo als Ausnahme auf gut und sicher ausgebauten Straßen drängt sich immer stärker auf.“

Der Minister erläuterte, dass es in Baden-Württemberg inzwischen ständige Praxis sei, bei Grundschulen die Anordnung von Tempo 30 zu prüfen, wenn der Schulhauptausgang an einer vielbefahrenen Hauptstraße liegt und nicht in eine ruhigere Seitenstraße verlegt werden kann. Kommt eine Anordnung in Betracht, sei diese zeitlich auf die Schulzeiten zu beschränken, beispielsweise montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr. Das Zeitfenster kann auch unter Berücksichtigung spezifischer Schulzeiten (z. B. Unterricht auch an Samstagen) variieren. Es habe sich gezeigt, dass eine derartige Anordnung eine hohe Akzeptanz findet und geeignet, zumutbar sowie verhältnismäßig ist.

Vor diesem Hintergrund begrüßt es das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausdrücklich, dass sowohl das Bundesverkehrsministerium bei dem ersten Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Überprüfung straßenverkehrsrechtlicher Regelungen zu Sicherheitsfragen am 5. Februar 2015 in Bonn und jetzt auch die Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen in einem Beschlussvorschlag für die Verkehrsministerkonferenz am 16./17. April 2015 in Rostock das Thema einer Erleichterung streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo 30 km/h) auf Hauptverkehrsstraßen vor Grundschulen, Kindertagesstätten und Seniorenheimen aufgreifen. Baden-Württemberg werde diese Initiativen unterstützen.

PM

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