Masern erreichen Landkreis Göppingen – Weitere Ausbreitung durch Impfschutz verhindern

Innerhalb der letzten Wochen erkrankten fünf Personen im Landkreis Göppingen an Masern, drei davon allein in der letzten Woche. Das Gesundheitsamt des Landkreises empfiehlt daher bestimmten Personengruppen, sich vorbeugend impfen lassen.

Man geht davon aus, dass Personen, die vor 1970 geboren sind, in der Kindheit an Masern erkrankt waren. Personen, die nach 1970 geboren sind, sollten eine zweimalige Impfung gegen Masern haben. Das Gesundheitsamt empfiehlt daher dringend, dass jeder seinen Impfschutz kontrolliert oder durch den Hausarzt kontrollieren lässt. Fehlende Impfungen sollten umgehend nachgeholt werden. Ferner weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass ungeimpfte Personen nach engem Kontakt mit Masernerkrankten 14 Tage nicht die Schule oder den Kindergarten besuchen dürfen. Dieses Besuchsverbot gilt auch für die Teilnahme an Prüfungen oder für Schullandheimaufenthalte.

Masern sind hochansteckend und werden durch Viren ausgelöst. Die Erreger können vom Kranken durch Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten oder Niesen übertragen werden. Neben einer leichten Symptomatik kann die Erkrankung auch schwer verlaufen mit zum Teil lebensgefährlichen Komplikationen. Eine Behandlung durch Medikamente ist nicht möglich, da Antibiotika bei Masern nicht wirken.

Für Fragen zum Thema Masern wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt unter Telefon 07161 202-1800.

Hintergrundinformationen:

Die Erkrankung wird durch Masernviren ausgelöst. 8 – 10 Tage nach der Ansteckung beginnt die Erkrankung zunächst wie eine Erkältung mit Schnupfen und trockenem Husten. Häufig entwickelt sich eine starke Bindehautentzündung der Augen und Fieber bis über 39° C. An der Wangenschleimhaut bilden sich oft weiße, kalkspritzerartige Flecken (sogenannte Koplik-Flecken). Das Fieber sinkt kurzzeitig und mit erneutem Fieberanstieg am etwa dritten bis siebten Tag der Erkrankung beginnt der typische Hautausschlag am Kopf (meist hinter den Ohren) und breitet sich innerhalb von 3 Tagen über den Körperstamm bis zu den Gliedmaßen aus. Nach 3 – 4 Tagen verblasst der Ausschlag, wird bräunlich und verschwindet. Häufig bildet sich dabei eine kleieförmige Hautschuppung. Nach einer durchgemachten Maserninfektion besteht eine lebenslange Immunität, d. h. man ist vor einer Wiedererkrankung geschützt. Komplikationen betreffen häufig Personen mit geschwächtem Immunsystem, aber auch ungeschützte Säuglinge und Kinder im ersten Lebensjahr. Es kann dabei zu Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und Hirnhautentzündungen kommen. Gemäß den aktuellen Impfempfehlungen ist bei Kindern ab 11 Monaten die erste Masernimpfung empfohlen. Die Masernimpfung wird als Kombinationsimpfstoff gemeinsam mit einer Impfung gegen Mumps und Röteln verabreicht.

PM

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