Geislingen – Stadt und Polizei machen ernst: Erstes Hundehaltungsverbot ausgesprochen und Kampfhund beschlagnahmt

Stadt und Polizei Geislingen hatten am 20. April angekündigt, sich der Kampfhundeproblematik anzunehmen. Seitdem wurde im Stadtgebiet eine Vielzahl an Kontrollen durchgeführt. Dabei sind regelmäßig Kampfhundehalter festgestellt worden, die mit ihren Tieren entgegen den Vorschriften ohne Maulkorb oder unangeleint unterwegs waren.

Einige wenige Kampfhundebesitzer zeigten sich hierbei leider unbelehrbar und verstoßen, trotz wiederholter Hinweise und Belehrungen hinsichtlich ihrer Halterpflichten, vorsätzlich und fortlaufend gegen diese. So wurde ein junger Mann in elf Fällen mit seinem Pit Bull Terrier durch die Polizei kontrolliert, belehrt und zur Anzeige gebracht, da er diesen stets ohne Maulkorb und teilweise ohne Leine mitgeführt hat. In einem Fall sogar auf einem Kinderspielplatz, auf dem Hunde generell nicht mitgeführt werden dürfen.

Aufgrund dieser Erkenntnisse hat das Ordnungsamt – in enger Abstimmung mit der Polizei – in dieser Woche reagiert und ein Haltungsverbot wegen offensichtlicher charakterlicher Mängel gegen den uneinsichtigen Hundehalter erlassen. Am heutigen Morgen wurde der Hund daraufhin durch die Stadt mit Unterstützung von Beamten des Polizeireviers Geislingen und von Spezialisten der Polizeihundeführerstaffel Ulm beschlagnahmt und vorläufig in einem Tierheim untergebracht.

„Auch wenn die Kontrollen gezeigt haben, dass sich viele Kampfhundehalter an die Vorschriften halten, fällt doch auf, dass immer wieder dieselben Personen durch die Polizei angetroffen werden, die gegen diese verstoßen“, sagte Philipp Theiner, der Leiter des Geislinger Ordnungsamtes. „Gerade der aktuelle Fall eines Kampfhundehalters, der sich hartnäckig unseren und auch den gesetzlichen Vorgaben widersetzte zeigt, dass unsere Schwerpunktsetzung im Zusammenwirken mit der Polizei richtig ist.“ Die Polizei und die Stadt Geislingen kontrollieren daher auch weiterhin mit Nachdruck und werden bei ähnlichen Verhaltensweisen auch zukünftig Konsequenzen, nötigenfalls – wie im vorliegenden Fall – bis zur Beschlagnahme eines Hundes und der Aussprache eines Haltungsverbotes, folgen lassen.

PM

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