Förderung innovationsstarker Unternehmen im Ländlichen Raum

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ werden gezielt innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum unterstützt, damit Baden-Württemberg auch in Zukunft wirtschaftlich stark und innovativ bleibt. Gemeinden und Unternehmen können sich noch bis zum 31. März für die nächste Auswahlrunde bewerben.

„Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa. Hierzu tragen die Mittelständler im Ländlichen Raum entschieden bei. Zahlreiche von ihnen haben das Potential, in ihrem Bereich eine führende Position einzunehmen und sind ein wichtiger und unverzichtbarer Wachstumsmotor“, sagte der Minister für Ländlichen Raum, Peter Hauk.

Gezielte Förderung innovationsstarker Unternehmen im Ländlichen Raum

Damit Baden-Württemberg auch in Zukunft wirtschaftlich stark und innovativ bleibt, fördert das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gezielt innovationsstarke Unternehmen, die im Ländlichen Raum Baden-Württembergs angesiedelt sind. Dafür hat die Landesregierung die maßgeschneiderte Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ ins Leben gerufen.

„Wir möchten dazu beitragen, dass die innovativen Mittelständler im Südwesten ihr Potential voll entfalten können und so dem Ziel, die Technologieführerschaft in ihrem Bereich zu erlangen, deutlich näher kommen. Nur durch permanente Innovationsanstrengungen können sie sich im zunehmenden globalen Wettbewerb behaupten und wirtschaftlich stark bleiben. Sie sind diejenigen, die zukunftsfähige Arbeitsplätze in der Fläche schaffen und dazu beitragen, gleichwertige Lebensverhältnisse im  ganzen Land zu erhalten“ so der Minister.
Gemeinden und Unternehmen können sich noch bis zum 31. März 2017 für die nächste Auswahlrunde bewerben.

Hintergrundinformationen:

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

In der Förderperiode 2014 bis 2020 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 31 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. In den zurückliegenden sieben Auswahlrunden hat der auf Landesebene gebildete Bewertungsausschuss 131 Projekte beraten. Für insgesamt 63 Projekte wurde eine Förderzusage erteilt. Die bisher bereitgestellten Fördermittel belaufen sich auf insgesamt 21 Millionen Euro. Auf Seiten der Unternehmen wird dadurch ein Investitionsvolumen in Höhe von 144 Millionen Euro angestoßen.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses. Dieser tagt zweimal jährlich, im April und Oktober eines Jahres.

Aufnahmeanträge können jederzeit eingereicht werden. In der Auswahlrunde im April eines Jahres werden alle Aufnahmeanträge berücksichtigt, die bis zum 31. März vorliegen. In der Auswahlrunde im Oktober diejenigen, die bis zum 30. September eines Jahres vorliegen.

Im Bewertungsausschuss vertreten sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, die Wirtschaftsinitiative Baden-Württemberg Connected e.V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Mit dem EFRE und dem zugrunde liegenden Programm „Innovation und Energiewende“ richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung, Innovation sowie die Verringerung der CO2-Emissionen. Das ELR ist das bedeutendste Förderprogramm des Landes zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum. Das Land fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes zur Strukturverbesserung führen. Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ wird die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt. Im Zusammenspiel mit der EFRE-Förderung liegt der Schwerpunkt der aktuellen Förderperiode auf der Sicherung und dem Ausbau der Technologieführerschaft Baden-Württembergs in der Fläche.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Ländlicher Raum

EFRE-Programm Baden-Württemberg 2014 bis 2020 „Innovation und Energiewende“

PM

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