Radfahren in der Stadt

Aufklärungs- und Kontrollaktion von Polizeirevier und Bürger-und Ordnungsamt nach Beginn des neuen Schuljahres

Jedes Jahr am Schuljahresbeginn sind der Polizeivollzugsdienst und der Gemeindevollzugsdienst vor Schulen und Kindergärten präsent und geben sowohl Schülern als auch Eltern Tipps zum Verhalten im Straßenverkehr.

 Bei der Aktion wird großes Augenmerk darauf gelegt, dass die Kinder und Jugendlichen die vorhandenen Gehwege und Fußgängerüberwege benutzen. Beim Hol- und Bringdienst mit Fahrzeugen wurden die Verantwortlichen insbesondere dann angesprochen, wenn beim Parken oder Halten Verbotsschilder ignoriert wurden und dadurch unübersichtliche und gefährliche Situationen für andere entstehen. Darüber hinaus wurden vor Ort Flyer mit Informationen zum richtigen Verhalten besonders im Umfeld von Schulen und Kindergärten verteilt. Diese Flyer sind auch an Informationsständen von Rathaus, Schulen und Kindergärten ausgelegt.

Eine weitere Problematik stellt das Verhalten der Fahrradfahrer vor allem in der verkehrsintensiven Innenstadt dar. Fahrradfahrer fühlen sich im Bereich der Hauptstraße auf der Fahrbahn unsicher und weichen häufig auf die Gehwege aus. Das hat zur Folge, dass Konfliktsituationen zwischen Fußgängern und Radfahrern unvermeidbar sind. Der Gemeindevollzugsdienst führte deshalb zusammen mit dem Polizeivollzugsdienst jeweils im Anschluss an die Schulwegeüberwachung eine weitere zweiwöchige Schwerpunktaktion zum Thema „Radfahren in der Stadt“ durch. An acht Kontrollterminen wurde das Verhalten der Radfahrer an den Gehwegen und Fußgängerüberwegen in der Hauptstraße und der Scheerstraße unter die Lupe genommen. Weitere Kontrollen folgten an den Fußgängerüberwegen in Schulnähe.

 Vorrangig ging es auch hier um die Aufklärung zum richtigen Verhalten auf Gehwegen und an Fußgängerüberwegen. Dabei wurde festgestellt, dass sich nicht nur Kinder und Jugendliche falsch verhalten, sondern auch Erwachsene. Für radelnde Kinder gilt bis zum vollendeten 8. Lebensjahr eine Benutzungspflicht des Gehwegs, bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ein Benutzungsrecht. Ansonsten ist der Gehweg den Fußgängern vorbehalten. Am Fußgängerüberweg gilt für alle Fahrradfahrer: Absteigen und schieben.

 Die Radfahrer wurden von Polizisten und Gemeindevollzugs-bediensteten angesprochen, auf ihr regelwidriges Verhalten hingewiesen und gebeten, vom Fahrrad abzusteigen und zu schieben oder auf der Fahrbahn weiter zu fahren. Leider konnte häufig beobachtet werden, dass der Aufforderung, das Fahrrad zu schieben, zwar meist Folge geleistet wurde, jedoch nur soweit die Augen der Ordnungshüter reichten. Kaum aus der Sicht, stieg mancher wieder auf seinen „Drahtesel“ auf und fuhr unbedarft auf dem Gehweg weiter – schade.

Letztendlich haben solche Aktionen nur Erfolg, wenn jeder einzelne sich auf ein rücksichtsvolles und vorschriftskonformes Verhalten im Straßenverkehr besinnt.

PM

 

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