Das Umweltministerium hat in einem aktuellen Erlass die Rahmenbedingungen klargestellt, unter denen Müllverbrennungsanlagen auch weiterhin HBCD-haltige Dämmstoffe verbrennen können. Zudem hat das Ministerium die Betreiber der sechs Müllverbrennungsanlagen im Land sowie die betroffenen Verbände zu einem Gespräch am 18. Oktober eingeladen.
Anlass sind Beschwerden insbesondere von Handwerkern, Privatpersonen und von Seiten der Entsorgungs- und der Bauwirtschaft über Probleme bei der Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe. Grundsätzlich sind Dämmstoffe, die mehr als 0,1 Prozent HBCD enthalten, seit dem 1. Oktober als „gefährliche Abfälle“ eingestuft. Da den meisten Hausmüllverbrennungsanlagen im Land die erforderliche Zulassung zur Entsorgung gefährlicher Abfälle fehlt, verweigern sie nun die Annahme dieser Stoffe.
„Wir sehen einen pragmatischen Weg, damit das langlebige und für die Umwelt schädliche HBCD aus den früher verwendeten Dämmplatten auch weiterhin in den Müllverbrennungsanlagen im Land verbrannt und somit sicher zerstört werden kann“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller. Diesen Weg habe man den Betroffenen mit dem aktuellen Erlass mitgeteilt. „Ich bin zuversichtlich, dass unsere Hinweise die Entsorgungssituation schnell entspannen können.“
In dem Erlass weist das Ministerium darauf hin, dass HBCD-haltige Dämmplatten abweichend vom Grundsatz des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bis auf weiteres nicht an der Baustelle getrennt werden müssen, da die Trennung für das anschließende Verbrennen derzeit keine Vorteile bietet. Hausmüllverbrennungsanlagen können solche Abfallchargen mit weniger als 0,5 m³ HBCD-haltigen Dämmplatten pro Tonne Gesamtgewicht wie bisher verbrennen, da es sich den gesetzlichen Bestimmungen zufolge hierbei nicht um „gefährlichen“ Abfall handelt. Denn aufgrund des relativ geringen Gewichts der Dämmplatten beträgt der Gewichtsanteil des HBCD in einem solchen Fall weniger als 0,1 Prozent.
Wenn der Wert von 0,5 m³ HBCD-haltigen Dämmplatten pro Tonne Gesamtgewicht überschritten wird, liegt zwar „gefährlicher Abfall“ vor und die Hausmüllverbrennungsanlagen benötigen hierfür eine förmliche Zulassung. „Diese formale Hürde können die Betreiber der Anlagen aber leicht überwinden“, erklärte Minister Untersteller weiter. „Hierzu müssen sie lediglich den notwendigen Antrag für eine Änderung ihrer Genehmigung stellen.“ Die Behörden würden dann mit Blick auf die schwierige Entsorgungslage ab diesem Zeitpunkt das Verbrennen von HBCD bis zum Abschluss des Verfahrens dulden, sofern die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine sichere und umweltgerechte Zerstörung des Stoffes HBCD vorliegen. Diese Beurteilung sei kurzfristig möglich, da in den Anlagen schon bis Ende September die Stoffe zusammen mit dem Hausmüll verbrannt wurden. Aufgrund der bisher vorliegenden Erfahrungen seien keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Einzelheiten des Verfahrens wolle das Ministerium in dem Gespräch mit den Anlagenbetreibern erörtern.
Der Minister erinnerte an die Diskussion um das Wertstoffgesetz, in der die Entsorgungswirtschaft wiederholt betont habe, dass sie selbst am besten in der Lage sei, aufkommende Entsorgungsfragen zu lösen. Er erwarte daher von der gewerblichen Wirtschaft, dass sie sich jetzt zeitnah um die ihr obliegende Beseitigung der Dämmabfälle kümmere. „Immerhin hatten die Betroffenen lange genug Zeit, sich auf die veränderte Rechtslage einzustellen“, so Untersteller.
PM