Landesjagdverband immer noch nicht zufrieden: Änderungen am Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes reichen nicht aus

Als einen nur kleinen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. (LJV) die heute ins Parlament eingebrachte Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG). Es besteht noch erheblicher Bedarf zur Anpassung für die Praxis.

Nachdem die zunächst geheime Nebenabrede zum Koalitionsvertrag bekannt wurde, in der auf eine umfassende Novelle des Jagdgesetzes verzichtet wird, wurde dem Verband bewusst: Mit einer dringend notwendigen, umfassenden Änderung des Gesetzes ist in dieser Legislaturperiode nicht zu rechnen.

„An seiner Forderung nach weitgehenden Reformen zahlreicher nicht praxisgerechter Regelungen im JWMG hält der Landesjagdverband unverändert fest“, so Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann heute in Stuttgart. „Dringende Änderungen sind noch bei Wildschadensersatz, jagdbaren Arten und Jagdzeiten notwendig.“

Um zukünftig Rehe im Winter füttern zu dürfen, müssen Jagdpächter einen Antrag mit umfangreicher Konzeption bei der Behörde einreichen. Dieses Konzept sollte für eine Mindestfläche von 2.500 Hektar erstellt werden. In der aktuellen Novelle wird diese Mindestfläche auf 1.500 Hektar reduziert. Dies führt zu einer kleinen Erleichterung, schafft aber die bürokratischen Hürden nicht ab. Zielführender wäre die Entscheidung ob Füttern notwendig ist auf die Jägerschaft zu übertragen. Sie kennt die Situation vor Ort am besten.

Außerdem wurde die Erweiterung der Bejagungsmöglichkeit von Wildschweinen im März bei Schneelage im Wald beschlossen. Dies ist gut, jedoch meist auf Hochlagen beschränkt. Eine generelle Bejagungsmöglichkeit wäre zielführender, denn besonders in tieferen Regionen ohne Schnee wühlen Wildschweine die Wiesen in diesem Zeitraum gerne um. Auch die Möglichkeit

des Anlockens mit Mais ist in diesem Zeitfenster verboten – eine Bremse für effiziente Wildschweinjagd.

PM

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