Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz informiert: EU-Programm zur Milchmengenreduzierung vor dem Start – ab Montag können die Anträge dazu gestellt werden

Das Antragsverfahren zum EU-Programm zur Reduzierung der europäischen Milchmenge startet am kommenden Montag, 12. September 2016. Von Montag, 12. September bis Mittwoch, 21. September um 12 Uhr können baden-württembergische Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger die Anträge für die erste von insgesamt vier geplanten Antragsrunden stellen. Um die Anträge in dem von der EU vorgegebenen, kurzen Zeitfenster abwickeln zu können, ist die online-Erfassung der Daten durch den Antragsteller in der HIT-Datenbank (www.hi-tier.de) sowie die Vorlage der Unterlagen beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium erforderlich.

Antragstellerinnen und Antragsteller, die noch keine PIN für den Zugang zur HIT-Datenbank haben, müssen diese online unter https://hitpin.lgl-bw.de/hitpinerneuerung/ oder per E-Mail an ZID@mlr.bwl.de beantragen. Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe für den ersten Verringerungszeitraum beziehungsweise Antragsrunde kann erst nach Ablauf des ersten Verringerungszeitraums, spätestens jedoch am 14. Februar 2017 bei dem jeweils zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden. Die Auszahlung wird voraussichtlich im März 2017 erfolgen.

Mit dem Programm, für das die EU insgesamt 150 Millionen Euro bereitgestellt hat, sollen die Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger zu einer freiwilligen Verringerung der Produktion animiert und so der Markt entlastet werden. An der ersten Runde können alle Kuhmilcherzeuger teilnehmen, die ihre Milchmenge im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2016 verringern wollen. Voraussetzung ist, dass diese im Bezugszeitraum des Vorjahrs (Oktober bis Dezember 2015) und im Juli 2016 an Erstkäufer – wie Molkereien, Händler oder Erzeugerorganisationen – geliefert haben. Für jedes im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum verringerte Kilo erhalten sie eine Beihilfe in Höhe von 14 Cent, maximal 50 Prozent der gelieferten Menge im Bezugszeitraum. Die EU-Kommission muss aber gegebenenfalls bei einer Überzeichnung des gesamten EU-Budgets eine Kürzung der Verringerungsmengen durch einen Koeffizienten vornehmen. Die Antragssteller werden darüber in geeigneter Weise bis Ende September 2016 informiert werden. Weitere Antragsrunden würden dann entfallen.

Detaillierte Informationen zum EU-Milchmengenreduzierungsprogramm, die Teilnahmebedingungen und Auszahlungsmodalitäten, wichtige Kontaktdaten sowie die Termine der weiteren drei Antragsrunden sind unter http://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/milchverringerungsbeihilfe abrufbar.

PM

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