Universitäre Spitzenforschung wichtiger Erfolgsfaktor für Baden-Württemberg

„In Baden-Württemberg gilt seit langem der Dreisatz ʼStarke Wissenschaft – Starke Wirtschaft – Starkes Landʻ. Im Interesse unserer herausragenden Universitäten werden wir deshalb für den Bund auch künftig ein verlässlicher Partner bei der Finanzierung internationaler Spitzenforschung sein“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag (14. Juni 2016) in Stuttgart. Kein anderes Land habe von der bisherigen Exzellenzinitiative so stark profitiert wie Baden-Württemberg. Deshalb sei das Nachfolgeprogramm zu der zum 31. Oktober 2017 auslaufenden Exzellenzinitiative, die so genannte „Exzellenzstrategie“, für Baden-Württemberg von großer Bedeutung.

Die dritte Förderphase, mit einer Laufzeit von zehn Jahren, soll am 16. Juni 2016 auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im Beisein von Bundeskanzlerin Angela Merkel beschlossen werden. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: „Die neue Landesregierung geht in die Verantwortung. Wir werden uns gemeinsam mit den Universitäten für die neue Förderrunde optimal aufstellen. Das Land unterstützt die Phase der Antragsstellung und steht für die nachhaltige Finanzierung der bisher erfolgreichen Projekte der Exzellenzinitiative.“ Ministerpräsident Kretschmann ergänzte: „Für die Universitäten ist die Antragstellung ein aufwendiger Strategieprozess. Es ist deshalb wichtig, dass wir jetzt entscheiden.“

Die neue Exzellenzstrategie unterscheidet sich in folgenden Punkten von den beiden vorangegangenen Initiativen: Statt bisher drei, soll es künftig nur noch zwei Förderlinien geben – eine Förderlinie für „Exzellenzcluster“ und eine Förderlinie für „Exzellenzuniversitäten“. Die Förderdauer wird um zwei auf dann sieben Jahre erhöht. Damit nicht nur die einzelnen Cluster, sondern auch die Universität als Ganzes profitiert, wird es zusätzlich eine Pauschale pro Jahr pro Universität und Cluster für die Strategieentwicklung geben, die die Hochschule nach eigenem Ermessen einsetzen kann. Für das erste Cluster werden hierbei eine Million Euro gewährt; für das zweite Cluster sind 750.000 Euro und für jedes weitere Exzellenzcluster 500.000 Euro vorgesehen. Dafür stehen insgesamt 385 Millionen Euro zur Verfügung. Bauer: „Das erhöht den Freiraum für die Universitäten und gibt ihnen mehr Zeit, sich auf die Forschung zu fokussieren.“ Das Gesamtfördervolumen der Exzellenzstrategie beträgt 533 Millionen Euro pro Jahr (400 Millionen Euro durch den Bund, 133 Millionen Euro durch die Länder). Gefördert werden sollen in einer ersten Förderlinie bis zu 50 Exzellenzcluster, mit Beträgen zwischen drei und zehn Millionen Euro.

In der zweiten Förderlinie sollen acht bis elf Exzellenzuniversitäten mit jeweils zehn bis 15 Millionen Euro (bei Verbünden 15 bis 28 Millionen Euro) jährlich gefördert werden. Bei den Förderfällen muss es sich nicht zwingend um eine einzelne Universität handeln, vielmehr sind auch Verbünde von Universitäten möglich. Für die institutionelle Förderlinie der Exzellenzuniversitäten stehen 148 Millionen Euro zur Verfügung.

Wissenschaftlicher Nachwuchs und kleine Hochschulen ebenfalls im Fokus

Neben der Exzellenzstrategie sollen auf der MPK zwei weitere wesentliche Förderlinien verabschiedet werden: Um die Karrierewege für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verlässlicher zu machen und sie früher in verantwortliche Positionen zu bringen, wird das Programm „Tenure-Track-Professuren“ aufgesetzt. Damit werden bundesweit bis zu 1.000 Tenure-Track-Professuren geschaffen, die einen verlässlichen Aufstieg von einer W1- auf eine W3-Professur ermöglichen. Auf Baden-Württemberg entfallen dabei bis zu 125 Professuren, die im Land dauerhaft etabliert werden.

Das Programm „Innovative Hochschule“ hat zum Ziel, die Hochschulen in ihrem regionalen Umfeld zu stärken. In der Hauptsache soll der Wissens- und Technologietransfers durch neue Kooperationen vorangetrieben werden. Das kann zwischen Hochschule und Wirtschaft oder auch mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen geschehen. „Innovative Hochschule“ adressiert vor allem kleinere Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie Pädagogische Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen. Bund und Länder stellen dafür 500 Millionen Euro für 10 Jahre bereit. Pro Förderprojekt ist ein maximaler Betrag von zwei Millionen Euro pro Jahr vorgesehen.

„Die Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern haben in den vergangenen Monaten in intensiven und sorgfältigen Verhandlungen ein Gesamtpaket geschnürt, welches für die Zukunftsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts in den kommenden Jahren von herausragender Bedeutung sein wird“, so Kretschmann.

PM

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