Das Land Baden-Württemberg hat gegenüber dem Bund zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) Stellung genommen. Darin äußert das Land grundsätzliche Unterstützung, stellt aber deutlichen Nachbesserungsbedarf insbesondere beim Klimaschutz, beim Umfang der Schieneninvestitionen und bei einzelnen wichtigen Straßenverkehrsachsen fest. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann sagte am Freitag, 13. Mai: „Der BVWP muss sich in eine langfristige Mobilitätsstrategie einfügen und auch dem Klimaschutz dienen. Ich begrüße es, dass ein Großteil der vom Land angemeldeten Projekte, insbesondere in den Bereichen Straße und Wasserstraße, mit hoher Dringlichkeit eingestuft wurde. Auch die grundsätzliche Schwerpunktsetzung auf verkehrliche Hauptachsen und auf die Erhaltung der Infrastruktur bewerten wir positiv.“
Minister Hermann sieht jedoch auch deutlichen Korrekturbedarf: „Der BVWP-Entwurf basiert auf einer Verkehrsprognose für das Jahr 2030, mit der die international vereinbarten Klimaschutzziele nicht erreicht werden. Eine an den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens orientierte Herangehensweise erfordert deutlich mehr Investitionen in die Schiene und in Anlagen des kombinierten Verkehrs“, so der Minister in Stuttgart. Er werde sich weiter für eine neue Mobilität einsetzen, die umwelt- und klimaverträglich ist, so wie es im neuen Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz festgeschrieben ist.
Auch die Finanzierung und Realisierung der geplanten Investitionen stellen aus Sicht des Landes eine große Herausforderung dar. Als Voraussetzung sieht der Bund eine Erhöhung der Bundesmittel, eine Ausweitung der Nutzerfinanzierung sowie die Kofinanzierung durch EU-Mittel und ÖPP-Projekte vor. Frühere Erfahrungen zeigen, dass es großer Anstrengungen bedarf, um das gegenüber der Vergangenheit deutlich angehobene geplante Investitionsvolumen in der Laufzeit des BVWP 2030 zu realisieren. Im Straßenbau bedeutet der Plan in etwa eine Verdopplung der Investitionen. Dafür werden Planungsmittel und Personal in der Straßenbauverwaltung benötigt.
Bedauerlich ist es aus Sicht des Landes unter anderem, dass ausgerechnet die A 5 zwischen Freiburg-Mitte und Teningen und die A 6 zwischen dem Autobahnkreuz Weinsberg und der Landesgrenze zu Bayern in der Dringlichkeit abgestuft wurden.
Beim Schienenverkehr stellt der vorgelegte BVWP-Entwurf sogar lediglich einen Zwischenstand dar. Viele Projekte wurden noch nicht bewertet, und damit nicht den Bedarfskategorien zugeordnet, sondern sind nur als „Potentieller Bedarf“ aufgenommen. Das Land kämpft hier vor allem für den Ausbau der Strecke Stuttgart – Zürich („Gäubahn“) sowie für die Aufnahme weiterer Schienenverbindungen zwischen den Oberzentren des Landes in den Ausbauplan des Bundes.
Weiterhin haben insbesondere die Strecken Basel – Lindau und weiter Richtung München (Hochrhein- und Bodenseegürtelbahn) und der Korridor Stuttgart – Nürnberg (Murr- und Remsbahn) überregionale Bedeutung und sind daher aus Sicht des Landes in den BVWP aufzunehmen.
Mit der Aufnahme der Verlängerung der Neckarschleusen von Mannheim bis Plochingen in den Vordringlichen Bedarf bekenne sich der Bund dazu, die zwischen Bund und Land geschlossene Verwaltungsvereinbarung zu erfüllen. Nun sei der Bund in der Pflicht, zügig und mit Nachdruck an der Verlängerung und damit der dauerhaften Sicherung der Schleusen zu arbeiten.
Die ausführliche Stellungnahme des Landes zum BVWP finden Sie unter: http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/presse/pressemitteilung/pid/minister-hermann-fuer-klimaschutz-mehr-investitionen-in-die-schiene-erforderlich/
Das Landeskonzept, auf dessen Grundlage das Land dem Bund die Projekte gemeldet hatte, sowie weitere Informationen finden Sie unter: http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/strasse/bundesfernstrasse-bvwp/
PM