Derzeit geht das Schwarzwild landesweit zu Schaden. Besonders Grünland und Streuobstwiesen sind von den nächtlichen Wühlarbeiten betroffen, demnächst auch der frisch ausgesäte Mais. Im Sommer fressen sich die Borstentiere an Mais und Getreide satt. Jagdpächter zahlen hierfür einen Ausgleich, da üblicherweise diese Schadensersatzpflicht dem Jäger durch den Verpächter vertraglich übertragen wird. Dieses Wildschadensrecht ist über 100 Jahre alt. Damals war normalerweise der Grundstückseigentümer auch gleichzeitig der bewirtschaftende Landwirt. Heute trifft dies meist nicht mehr zu.
Die Wildschweinpopulation ist von vielen Faktoren abhängig, etwa von Nahrungsverfügbarkeit und Witterung: Ein milder Winter, wie er gerade hinter uns liegt, begünstigt die Vermehrung der Schwarzkittel. Und gleichzeitig fehlt der Schnee für effektive Bejagung. Hier kann sich der Jäger noch so viel Mühe geben und nächtelang auf dem Hochsitz warten, die Population bekommt er in so manchem Fall nicht in den Griff. Hier ausschließlich die Jäger in die Pflicht zu nehmen, die auf günstige Umstände für die Schwarzwildjagd angewiesen sind, wäre unfair. Landwirte entscheiden schließlich, was auf den Äckern und in welchen Schlaggrößen angebaut wird. Und auch die Förster beeinflussen Strukturen und Lebensräume für Wildschweine im Wald.
Im neuen Jagd- und Wildtiermanagement-Gesetz (JWMG) gilt eine 80/20-Regelung bei den immer häufiger und größer werdenden Maisäckern: 80 Prozent zahlt der Jagdpächter, 20 Prozent der Landwirt. Doch mit dieser Regelung sind weder Landwirte noch Jäger zufrieden.
Der Landesjagdverband fordert daher den Gesetzgeber auf, eine Erweiterung des JWMG umzusetzen und einen gesetzlichen Rahmen für ein Wildschadensausgleichsystem zu schaffen. Mit einer solchen Regelung können alle Beteiligten (Bauern, Förster, Eigentümer und Jäger) zur Zusammenarbeit ermuntert und in die Pflicht genommen werden. Wir brauchen ein Wildschadensausgleichsystem, das von allen Beteiligten getragen wird!
PM