Warnstreiks bei der SWEG – ver.di kritisiert Verkehrsministerium

Seit heute früh wird erneut bei der SWEG gestreikt. Grund für den inzwischen vierten Ausstand ist die Weigerung des Arbeitgebers mit ver.di über einen Schutz bei betriebsbedingten Kündigungen wegen Neuausschreibungen zu verhandeln. Bereits dreimal sind die Busbetriebe in den vergangenen Wochen für zwei Tage und zuletzt drei Tage am Stück bestreikt worden, immer noch ohne irgendeine Reaktion des Arbeitgebers. 

Bereits Anfang September hatte ver.di Verkehrsministerin Nicole Razavi angeschrieben und gebeten, dass das Land seiner besonderen Verantwortung als Eigentümerin gerecht wird. Außerdem wurde die Übergabe einer Petition der Beschäftigten angekündigt. Razavi hat Mitte Oktober erwidert, sie hätte weder Einfluss noch Kontrollfunktion für das operative Geschäft der SWEG und hat deshalb die Annahme von Unterschriften verweigert.

Jan Bleckert, ver.di Landesfachbereichsleiter für den Verkehr: „Selbstverständlich trägt das Land als Eigentümerin der SWEG die Verantwortung, dass soziale Standards eingehalten und Konflikte am Verhandlungstisch gelöst werden. Wenn das Verkehrsministerium einen verlässlichen ÖPNV auch in der Fläche garantieren will, muss es jetzt auf die SWEG einwirken und endlich Verhandlungen ermöglichen. Es geht um die Arbeitsplätze der Fahrerinnen und Fahrer bei einem Betreiberwechsel.“

Zur Verbesserung der gesetzlichen Regelungen hatte ver.di in den letzten Jahren immer wieder im Ministerium Vorschläge vorgelegt, mit denen Konflikte wie dieser vermeidbar wären. Denn ohne eine gesetzliche Regelung zur Fortführung der arbeitsvertraglichen und tariflichen Bestimmungen bei einem Betreiberwechsel, wie zum Beispiel eine Verpflichtung zum Abschluss eines Tarifsozialplans bei Neuausschreibungen, geht dieser immer zu Lasten der Beschäftigten. So verlieren beispielsweise alle Zwangsgekündigten ihre gute betriebliche Altersvorsorge bei der SWEG.

Bleckert: „Hier sehen wir das Verkehrsministerium in einer doppelten Verantwortung. Zum einen muss endlich die Geschäftsführung an den Verhandlungstisch, um eine tarifliche Lösung für die Beschäftigten zu erarbeiten und zum anderen muss die fehlende gesetzliche Regelungslücke bei einem Betreiberwechsel endlich geschlossen werden. Denn ohne einen gesetzlichen Rahmen kann nur eine tarifliche Lösung die Fortführung der Beschäftigungsbedingungen sicher regeln. Deshalb steht ver.di auch in dieser Frage für eine Ausarbeitung einer Lösung mit dem Verkehrsministerium bereit. Wenn unserer Verkehrsministerin die Zukunft des ÖPNV wichtig ist, darf sie sich nicht wegducken, wenn es konkret wird.“

Gestreikt wird heute in den SWEG Bus-Betrieben in Lahr, Offenburg, Schutterwald, Kehl, Weil am Rhein, Müllheim, Dörzbach, Lauda und Gammertingen. Bei den bestreikten Linien findet wieder weitestgehend kein Fahrdienst der SWEG statt.

Ein weiterer Grund für die Arbeitsniederlegungen sind die parallel laufenden bundesweiten Tarifrunden im Entgelt (ETV-Tarifvertrag) und beim Manteltarifvertrag, wo es auch in der dritten Verhandlungsrunde am 5. Oktober kein Entgegenkommen der Arbeitgeber gab.

Den Vorwurf des Arbeitgebers, der Schutz der Beschäftigten bei Kündigungen sei tariflich nicht regelbar und Sache von Arbeitgeber und Betriebsrat, weist ver.di zurück.

Hintergrund SWEG Verhandlungen:

Die hundertprozentige Landestochter Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG) beabsichtigt bei Zuteilungen nach Neuausschreibungen von Linienbündeln, die von ihr bisher betriebene Bus-Linien betreffen, Beschäftigte zu kündigen, um einen geregelten Betriebsübergang zu umgehen. Betroffen sind rund 500 Beschäftigte in mehreren Bus-Unternehmen der SWEG, unter anderem in Wiesloch, Weil am Rhein (bereits zu Ende Dezember), Lahr und Offenburg. Die Fahrerinnen und Fahrer fallen derzeit unter den Tarifvertrag ETV, der auch eine Pensionskasse enthält. In den von der SWEG neu zu gründenden Unternehmen werden sie unter den Tarifvertrag privates Omnibusgewerbe zwischen ver.di und WBO fallen und damit bestehende materielle Ansprüche verlieren, die bei einem Betriebsübergang gesichert wären. Betroffene Beschäftigte müssten sich nach ihrer betriebsbedingten Kündigung auf neue Stellen in den neuen Bus-Unternehmen bewerben. ver.di befürchtet, dass so auch durch die SWEG bei der Personalauswahl Benachteiligungen für aktive Mitglieder und Betriebsräte entstehen könnten. Gleichzeitig droht in den Betrieben, die bei Ausschreibungen unterliegen, Personalabbau bis hin zu Betriebsschließungen. Die Gewerkschaft fordert deshalb zum Schutz der Beschäftigten einen Tarifsozialplan, konkret 8.000 Euro pro Jahr Beschäftigungsdauer für jeden Beschäftigten als Abfindung, der eine Kündigung erhält, plus 30.000 Euro pro betroffenem Beschäftigten, der eine Kündigung erhält, für Qualifizierungsmaßnahmen.

Hintergrund bundesweite Entgeltrunde ETV:

Im ersten Verhandlungstermin an 13. August zum Eisenbahntarifvertrag (ETV) – für gut 30 private Verkehrsunternehmen mit insgesamt knapp 6.000 Beschäftigten – wurde von Seiten der Arbeitgeber gar kein Angebot vorgelegt.

Beim zweiten und dritten Verhandlungstermin sind ver.di und die Arbeitgeber am 31. August und am 5. Oktober ohne Ergebnis auseinandergegangen. Das vom Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen (AGVDE) vorgelegte Angebot hat ver.di als unzureichend zurückgewiesen. In der dritten Runde wurde das Angebot nicht verbessert, lediglich geforderte Verschlechterungen wurden zurückgenommen.

ver.di fordert auf Grundlage einer bundesweiten Beschäftigtenbefragung eine Erhöhung der Monatsentgelte um 6,5 Prozent für alle, dabei 100 Euro monatlich mehr für Auszubildende sowie eine jährliche Sonderzahlung von 650 Euro nur für ver.di-Mitglieder, um deren ehrenamtliches Engagement für bessere Tarife und Arbeitsbedingungen zu würdigen. Die Laufzeit soll zwölf Monate betragen.

Das aktuelle Angebot der Arbeitgeber, sieht bei einer Laufzeit von 26 Monaten eine Einmalzahlung von 270 Euro vor; eine erste Entgelterhöhung soll es mit 3 Prozent erst am 1. Dezember 2026 geben, und eine zweite mit 2 Prozent am 1. Januar 2028.

Der Eisenbahntarifvertrag (ETV) gilt für mehr als 30 Unternehmen in Deutschland, die Schienengüterverkehr, Schienenpersonenverkehr oder Straßenpersonenverkehr (ÖPNV) betreiben. In Baden-Württemberg sind die Albtalverkehrsgesellschaft sowie die SWEG betroffen.

Die vierte Verhandlungsrunde ist am 16. November 2026.

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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