Riester-Rente von der Sparkasse? Dann bekommen Sie womöglich zu wenig – Verbraucherzentrale prüft Sammelklagen

  • Die Verbraucherzentrale prüft den Start von Sammelklagen wegen hoher Kosten bei der Auszahlung von Riester-Banksparplänen.
  • Sie sucht dafür Menschen, bei denen die Auszahlung eines Sparkassen-Riester-Vertrags kurz bevorsteht oder in den vergangenen Jahren begonnen hat.
  • Wer an der Umfrage der Verbraucherzentrale teilnimmt, hilft zu prüfen, ob Rückzahlungsansprüche bestehen.

 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklagen gegen verschiedene Sparkassen. Im Mittelpunkt stehen Abschluss-, Vermittlungs- und Verwaltungskosten, die Sparkassen beim Übergang von Riester-Banksparplänen in die Auszahlphase berechnet haben. Diese Kosten können mehr als 1.000 Euro betragen. Für Betroffene bleibt dann weniger Geld für die Rente.

Die Verbraucherzentrale sucht deshalb Menschen, bei denen die Auszahlung ihrer Riester-Rente der Sparkasse kurz bevorsteht oder in den vergangenen Jahren begonnen hat. Unter sammelklagen.de/verfahren/riesterrente können Betroffene ihre Erfahrungen schildern.
Wer möchte, kann dabei seine E-Mail-Adresse hinterlassen. Die Verbraucherzentrale informiert diese Personen, sofern sie eine Sammelklage zu Riester-Kosten bei Sparkassen einreicht.

„Wer jahrelang für das Alter spart, sollte nicht erst kurz vor der Rente von hohen Kosten erfahren. Wir wollen herausfinden, welche Sparkassen solche Kosten berechnet haben und ob wir das Geld mit Sammelklagen zurückholen können“, sagt Katarzyna Guzenda, Referentin im Team Sammelklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Wer sollte an der Riester-Umfrage teilnehmen?

Der Aufruf richtet sich an Menschen, die einen Riester-Banksparplan bei einer Sparkasse abgeschlossen haben und inzwischen eine Rente daraus erhalten. Auch wer kurz vor dem Beginn der Auszahlung steht und bereits Informationen zu der Verrentung und den anfallenden Kosten bekommen hat, kann teilnehmen.

Um welche Kosten geht es?

Es geht um Abschluss-, Vermittlungs- und Verwaltungskosten, die Sparkassen beim Übergang in die Auszahlungsphase berechnet haben. Sie können das angesparte Guthaben erheblich verringern. Dadurch bekommen Betroffene womöglich weniger Riester-Rente als ihnen zusteht.

Sind Kosten bei der Riester-Auszahlung rechtswidrig?

Die Frage, ob beim Übergang eines Riester-Banksparplans in die Auszahlphase Abschluss-, Vermittlungs-, Verwaltungs- oder sonstige Kosten erhoben werden dürfen, ist rechtlich umstritten. Der Bundesgerichtshof hat 2023 entschieden, dass eine in Sparkassen-Riesterverträgen verwendete Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten wegen mangelnder Transparenz unwirksam ist.

Die Verbraucherzentrale prüft daher, ob Sparkassen unwirksame Abschluss-, Vermittlungs- und Verwaltungskosten berechnen und hat unter sammelklagen.de/verfahren/riesterrente einen Verbraucheraufruf gestartet. Wer daran teilnimmt, hilft dabei, Erkenntnisse zu liefern, ob Rückzahlungsansprüche bei Riesterverträgen bestehen.
Wie erkenne ich, ob mir Kosten abgezogen wurden?

Betroffene sollten ihre Unterlagen prüfen, die sie vor Beginn der Auszahlung von ihrer Sparkasse oder einem Versicherer erhalten haben. Dort können die Kosten etwa als Abschluss-, Vermittlungs- oder Verwaltungskosten aufgeführt sein.

Was passiert mit den Antworten?

Die Verbraucherzentrale wertet die Erfahrungen aus. Auf dieser Grundlage prüft sie, gegen welche Sparkasse eine Sammelklage infrage kommt. Die Teilnahme an der Umfrage ist unter sammelklagen.de/verfahren/riesterrente möglich.

Wie erfahre ich, ob die Verbraucherzentrale klagt?

Teilnehmende können freiwillig ihre E-Mail-Adresse hinterlassen. Wenn sie es wünschen, informiert die Verbraucherzentrale sie, sobald sie eine Sammelklage zu Riester-Kosten einreicht.

Was wäre das Ziel einer Sammelklage?

Mit einer Sammelklage würde die Verbraucherzentrale darauf zielen, dass betroffene Sparkassenkundinnen und -kunden zu Unrecht berechnete Kosten zurückbekommen. Welche Sparkasse verklagt wird, hängt von den Ergebnissen der Umfrage ab.

Können Betroffene nur online an der Umfrage teilnehmen?

Nein. Wer seine Unterlagen lieber per Post einreichen will, kann dies unter folgender Adresse tun:

Verbraucherzentrale Bundesverband
Sammelklagen: Riester
Rudi-Dutschke-Str. 17
10969 Berlin

Welche Unterlagen sollen bei postalischer Einreichung mitgeschickt werden?

Gesucht werden Schreiben der Anbieter zur Auszahlung der Riester-Rente (Verrentungsangebote) mit ausgewiesenen Kosten sowie Riester-Verträge einschließlich der dazugehörigen Bedingungen (Kleingedrucktes). Betroffene sollen ausschließlich Kopien ihrer Unterlagen einsenden, keine Originale.

Weshalb fragt die Verbraucherzentrale nur nach Riester-Verträgen von Sparkassen?

Der Bundesgerichtshof hat 2023 entschieden, dass eine in einem Sparkassen-Riestervertrag verwendete Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten wegen mangelnder Transparenz unwirksam ist.

Die Verbraucherzentrale prüft daher, ob Sparkassen unwirksame Abschluss-, Vermittlungs- und Verwaltungskosten berechnen. Da bislang nicht bekannt ist, wie viele Menschen betroffen sind und welche Sparkassen entsprechende Kosten erhoben haben, soll die Umfrage unter sammelklagen.de/verfahren/riesterrente dazu Erkenntnisse liefern.

PM Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

 

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