Vor Abstimmung im Bundesrat: „Bürokratieabbau auf Kosten von Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz“

Am Freitag stimmt der Bundesrat über verschiedene Maßnahmen im Bereich Ernährung und Landwirtschaft ab, die den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit schwächen würden. Dazu erklärt Dr. Chris Methmann, Geschäftsführer von foodwatch:

„Der Bundesrat stimmt am Freitag über einen Abbau von Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz ab. Wenn es nach den Empfehlungen des Agrarausschusses geht, sollen die Länder nicht nur den Plan der Bundesregierung unterstützen, wonach Labore Grenzwertüberschreitungen künftig nicht mehr an die Überwachungsbehörden melden müssen. Sie gehen sogar noch einen Schritt weiter: Auch die Lebensmittelämter sollen die Öffentlichkeit nicht mehr aktiv informieren müssen, wenn sie in einem Restaurant oder einer Bäckerei massive Hygieneverstöße festgestellt haben. Zwar führt der entsprechende Paragraf in der Praxis nur noch selten zu zeitnahen Veröffentlichungen, weil betroffene Unternehmen juristisch dagegen vorgehen. Doch statt das Gesetz rechtssicher und praxistauglich zu machen, wollen die Länder die Informationspflicht unter dem Deckmantel des „Bürokratieabbaus“ komplett begraben.

Union und SPD im Bundestag müssen sich jetzt auf die Seite von Verbraucher- und Gesundheitsschutz stellen und diese Pläne stoppen. Die Meldepflicht für Labore muss bleiben, und es braucht endlich rechtssichere Vorgaben für die Veröffentlichung von Labor- und Kontrollergebnissen. Wären alle Ergebnisse öffentlich, ließen sich Lebensmittelskandale nicht mehr unter den Teppich kehren. Und Unternehmen hätten einen starken Anreiz, die Hygieneregeln jeden Tag einzuhalten. Dänemark macht vor, wie es geht: Das sogenannte Smiley-System hat zu weniger Beanstandungen geführt. Und die Behörden können ihre Kontrollen gezielt auf Problembetriebe konzentrieren. Das bedeutet am Ende auch: weniger Bürokratie.“

Hintergrund

Der Bundesrat nimmt am Freitag zu einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Bürokratieabbau im Bereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums Stellung. Dabei unterstützt er ausdrücklich die Streichung der Labormeldepflichten nach § 44a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), die nach dem großen Dioxinskandal 2011 eingeführt wurden. Der Paragraf verpflichtet private Labore, Grenzwertüberschreitungen an die Überwachungsbehörden zu melden – auch ohne Einverständnis des Auftraggebers.

Private Labore analysieren Lebensmittel im Auftrag der Hersteller. Ohne Meldepflicht erfährt nur das Unternehmen selbst, was in seinem Produkt steckt – und entscheidet allein, ob es die Behörde informiert. Damit fällt ein Frühwarnsystem weg: Die Meldung zeigt den Ämtern, wo sie hinschauen müssen, bevor belastete Ware weiterverarbeitet oder verkauft wird.

Gegen eine Streichung des Paragrafen sind nicht nur foodwatch und andere Verbraucherverbände, sondern auch der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure. Dieser schreibt in seiner Stellungnahme, Bürokratieabbau dürfe nicht auf Kosten der Lebensmittelsicherheit gehen – die Meldepflichten erfüllten eine wichtige präventive Funktion. Der Deutsche Landkreistag erwartet durch die Streichung nicht weniger, sondern mehr Arbeit für die Behörden, bei gleichzeitig schwächerem Verbraucherschutz.Der Bundesrat fordert darüber hinaus die Streichung von §40 Absatz 1a LFGB, der Behörden dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit unter Nennung des betroffenen Betriebs und des Produkts über bestimmte Verstöße im Lebensmittelrecht zu informieren. Dazu gehören Grenzwertüberschreitungen, aber auch schwere Hygieneverstöße. Allerdings haben sich in der Vergangenheit etliche Betriebe juristisch gegen eine Veröffentlichung gewehrt. Das führte dazu, dass Behörden nur sehr wenige Informationen und diese oft erst Monate nach der Kontrolle veröffentlichten.

foodwatch hatte den Paragrafen in der Vergangenheit immer wieder als unzureichend kritisiert. Statt nur wenige Verstöße versteckt auf einer Internetseite zu veröffentlichen, braucht es eine Art Smiley-System wie in Dänemark. Dort müssen Behörden online und Lebensmittelbetriebe an der Eingangstür über die Ergebnisse der letzten Lebensmittelkontrollen informieren. Dies ist ein Anreiz für Betriebe, sich an das geltende Lebensmittelrecht zu halten. In den Jahren unmittelbar nach Einführung des Smiley-Systems ist die Quote der Beanstandungen bei Lebensmittelkontrollen deutlich zurückgegangen.

Quellen und weiterführende Informationen:

 

PM foodwatch e.V.

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