Gebäudemodernisierungsgesetz: EVF unterstützt Kunden bei der Erfüllung neuer Anforderungen

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) gelten für Eigentümerinnen
und Eigentümer von Gebäuden sowie für Energieversorger neue Rahmenbedingungen beim Betrieb von
Gasheizungen. Das Gesetz ersetzt die bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes und setzt
künftig auf einen schrittweisen steigenden Einsatz klimafreundlicher Gase. Die bisherige Regelung, bei
neuen Heizungen (auch Erdgasheizungen) mindestens 65 % erneuerbare Energien einzusetzen, gilt nicht
mehr. Die EVF bietet aber auch künftig passgenaue Gasprodukte mit den erforderlichen Biomethananteilen an.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die nach Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes eine
neue Gasheizung einbauen oder eine bestehende Anlage durch eine neue Gasheizung ersetzen, gilt die
sogenannte Bio-Treppe. Diese schreibt einen steigenden Anteil erneuerbarer Gase im eingesetzten
Brennstoff vor. Die gesetzlichen Mindestanteile betragen 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und
60 % ab 2040. Als erneuerbares Gas gilt im Wärmemarkt insbesondere Biomethan. Ihren Kundinnen und
Kunden sichert die EVF zu, dass sie die entsprechenden Produkte rechtzeitig und mit den gesetzlich
vorgeschriebenen Quoten anbieten wird.

Neben den Verpflichtungen für Betreiber neuer Gasheizungen plant die Bundesregierung zudem eine
weitere Maßnahme zur schrittweisen Dekarbonisierung der Gasversorgung. Nach den bisherigen
Ankündigungen sollen Gasversorgungsunternehmen ab 2028 verpflichtet werden, dem von ihnen
vertriebenen Erdgas schrittweise steigende Anteile erneuerbarer Gase beizumischen. Ziel ist es, die
Gasversorgung bis zum Jahr 2045 vollständig klimaneutral zu gestalten. Diese Verpflichtung richtet sich
unmittelbar an die Gasversorger und besteht unabhängig von den individuellen Anforderungen der
sogenannten Bio-Treppe, die für Eigentümer neu installierter Gasheizungen gelten. Konkrete Regelungen
sollen bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegt werden.

PM Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG

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